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Aktuell: Verlängern Sie rechtzeitig Ihr securPharm N-Ident Zertifikat!

Ab September 2020 laufen die ersten securPharm N-Ident Zertifikate aus. Folgendes müssen Sie tun, um die Verlängerung zu beantragen und das neue Zertifikat in Ihrem IXOS bzw. XT System zu hinterlegen.  

 

Schritt 1: Prüfen Sie, wann Ihr securPharm N-Ident Zertifikat ausläuft.

  • In IXOS finden Sie die Information unter Systempflege – Firmenstamm - securPharm
  • In XT finden Sie die Information unter Systempflege – Einstellungen/Variablen - Firmenstamm – securPharm  

Schritt 2: Beantragen Sie rechtzeitig (4- 6 Wochen vor Ablauf) bei der NGDA unter https://ngda.de/ die Verlängerung Ihres Zertifikats.

Eine Anleitung finden Sie unter folgendem Link: https://ngda.de/anleitung-ngda-p/anleitung-zertifikatsverlaengerung.php   

 

Wenn Sie die Verlängerung Ihres Zertifikats vor dem 23.11.2020 bei der NGDA beantragt haben, weiter wie in Schritt 3 und Schritt 4 beschrieben.

Bei Zertifikatsverlängerung ab dem 23.11.2020 erhalten Sie keinen PIN-Brief mehr und Ihr Zertifikat wird ohne eine weitere Aktion automatisch in IXOS bzw. XT eingespielt, sobald die NGDA das Zertifikat freigegeben hat.

 

Schritt 3: Nach der erfolgreichen Zertifikatsverlängerung erhalten Sie von der NGDA einen PIN-Brief per Post.   

Schritt 4: Sobald Ihnen der PIN-Brief vorliegt, hinterlegen Sie in Ihrem IXOS bzw. XT System das neue Zertifikat.

  • In IXOS hinterlegen Sie das neue  N-ID-Zertifikat unter Systempflege – Firmenstamm - securPharm – F3 Neues Zertifikat.
  • In XT hinterlegen Sie das neue N-ID-Zertifikat unter Systempflege – Einstellungen/Variablen - Firmenstamm – securPharm - F3 Neues Zertifikat.   

Bei Fragen zur Zertifikatsverlängerung wenden Sie sich bitte an die NGDA (https://ngda.de/).

Hier finden Sie die IXOS-Checkliste securPharm

securPharm
EU-weiter Fälschungsschutz für Arzneimittel


In der Vergangenheit waren in Deutschland Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette eher selten. Seit einiger Zeit tauchen sie jedoch immer häufiger auf. Seit Jahren arbeitet Europa auf einen besseren Fälschungsschutz hin und im nächsten Jahr ist es nun soweit.

Ab dem 9. Februar 2019 müssen alle Apotheken in Deutschland die Echtheit von Arzneimitteln bei der Abgabe überprüfen und dies elektronisch dokumentieren. Apotheker, Großhandel und Industrie haben in den vergangenen Jahren dazu das Arzneimittelsicherheits-System securPharm entworfen.

securPharm
Hintergrund


Die Einführung von securPharm geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die bereits 2011 verabschiedet worden war. Das Europäische Parlament hatte damals mit großer Mehrheit eine Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen angenommen. Die neuen Vorgaben, die nun in allen Mitgliedstaaten nach und nach umgesetzt werden, sollen verhindern, dass gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette gelangen. 2016 gab es dann eine EU-Verordnung, die die technischen Details vorgab und ein dreijähriges Zeitfenster bis zur Umsetzung setzte.

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Beteiligte Verbände


In Deutschland kümmert sich die securPharm e. V. um den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln nach den europäischen Vorgaben. SecurPharm wurde 2012 gegründet. Mit dabei sind neben der ABDA, der Großhandelsverband Phagro, der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), sowie die Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH (IFA) und die Avoxa (Mediengruppe der ABDA).

Die gute Nachricht vorweg:

Bereits seit 2013 läuft ein Pilotbetrieb. Auch PHARMATECHNIK ist seit Beginn des Pilotbetriebs mit IXOS dabei und hat umfangreiche Erfahrungen sammeln können.

Wir werden die notwendigen Softwareanpassungen rechtzeitig an unsere Kunden ausliefern und dafür sorgen, dass der Ablauf reibungslos klappen wird.

securPharm - Vorbereitung der Apotheke

So machen Sie Ihre Apotheke in drei Schritten bereit für securPharm:

Registrierung
N-Ident Ready


Jede Apotheke muss vor dem Anschluss als berechtigter Teilnehmer legitimiert werden. Die NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH) wird die Anmeldung zum securPharm-Apothekenserver, der für die Echtheitsprüfung genutzt werden soll, vornehmen.

Die NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Avoxa und errichtet und betreibt den Apothekenserver. Weiterhin ist die NGDA für die Legitimation und das Onboarding der Teilnehmer verantwortlich.

Daher hat die NGDA selbst das sogenannte N-Ident-Verfahren entwickelt – ein Identifizierungsverfahren, das sicherstellt, dass nur Berechtigte Zugang zum Server erhalten. Mit ihm werden die Nutzer auf die securPharm-Datenbank zugreifen können.

Vorbereitung der Apothekensoftware
Software Ready


PHARMATECHNIK liefert für alle IXOS und XT Kunden mit einem gültigen Software Mietvertrag rechtzeitig, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018, die notwendigen Softwareanpassungen und kümmert sich darum, dass die Artikelscanner den securPharm Code lesen können.

Vorbereitung des Apothekenteams
Team Ready


PHARMATECHNIK stellt Ihnen zusätzlich zu den Software Anpassungen umfangreiches Informationsmaterial zu den Software Anpassungen und den neuen Abläufen zur Verfügung. In gewohnter Weise finden Sie dann alle Informationen in der Online Hilfe, Versionsbeschreibung und in Schulungsvideos.

Damit können Sie Ihr Team über die geänderten Abläufe in der Software informieren und sind somit bestens auf securPharm vorbereitet.

Darüber hinaus wird die PHARMATECHNIK Akademie, voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018, Schulungen zu securPharm in den Geschäftsstellen anbieten.

So funktioniert das N-Ident-Verfahren:

Um Zugriff auf die securPharm-Datenbank zu erhalten, muss jede Apotheke über das N-Ident-Portal ein entsprechendes Zertifikat pro Betriebsstätte beantragen. Das Zertifikat ist ab Ausstellung 24 Monate gültig und muss danach erneuert werden.

Im April 2018 wird die NGDA das N-Ident-Verfahren zugänglich machen. Mit einer Registrierung am N-Ident-Portal und der darauffolgenden Legitimation als Teilnehmer an securPharm erhalten Sie die notwendigen Voraussetzungen, um an securPharm teilzunehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Netzgesellschaft deutscher Apotheker mbH (NGDA).

securPharm
In der Praxis


Die delegierte Verordnung der EU-Kommission sieht vor, dass die Identifizierung und Echtheitsprüfung der Arzneimittel durch eine End-to-End-Überprüfung erfolgt. Das heißt: Der pharmazeutische Unternehmer erzeugt am einen Ende der Lieferkette beim Verpacken der Arzneimittel die Sicherheitsmerkmale, die dann am anderen Ende dieser Kette – bei der Abgabe des Arzneimittels an den Endverbraucher, also in der Apotheke oder Klinik – überprüft werden.

securPharm im Video erklärt

In diesen Videos zeigen wir Ihnen, wie den Umgang mit securPharm in unserer Software IXOS und XT.
Weitere Videos finden Sie auch auf dem YouTube-Kanal der Dr. Greassner Akademie.

Wenig Änderungen
Vorgänge in der Apotheke


Die verifizierungspflichtige Packung wird beim Verkauf gescannt und aus dem System ausgebucht. Der Scan löst eine Überprüfung der Inhalte des Data-Matrix-Codes gegenüber der Hersteller-Datenbank aus. Diese Anfrage wird dabei anonymisiert über den Apothekerserver weitergeleitet. Die Rückmeldung, ob die Packung im dortigen System zu finden ist, kommt binnen Sekundenbruchteilen.

Zusätzlich gibt es auch die Option, schon beim Wareneingang oder zwischendurch die Packung zu verifizieren, also zu überprüfen, ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht.

End-to-End
Verifikationssystem


Das Verifizieren und das Ausbuchen sind zwei unterschiedliche Schritte in der Apotheke. Während die Echtheitsprüfung ohne Probleme und Folgen mehrmals durchgeführt werden kann, ist die Ausbuchung grundsätzlich nur einmal möglich. Mit dem Ausbuchen wird der Status der Packung im System auf „abgegeben“ gesetzt – das heißt, die Seriennummer ist verbraucht. Sollte nochmal eine Packung mit der gleichen Nummer abgefragt werden, so würde die Software das melden. Eine Abgabe kann dann nicht erfolgen, die Packung muss separiert werden und der Grund für die „rote Ampel“ ist dann zu klären.

Deshalb sagen die rechtlichen Vorgaben auch klar: Die Ausbuchung muss stets – nach erneuter Verifizierung – bei der Abgabe an den Endverbraucher stattfinden. Damit ist die Sicherheit für den Patienten in Bezug auf die Echtheit des Arzneimittels gewährleistet. Bei versehentlicher Ausbuchung gibt es eine 10-Tages-Frist für eine Rückbuchung.

9. Februar 2019
Stichtag


Offen ist noch, wie viele Packungen mit den neuen Sicherheitsmerkmalen zum 9. Februar 2019 im Umlauf sein werden. Sollte die Umstellung bei den Herstellern zum 9. Februar 2019 noch nicht komplett erfolgt sein, heißt dies aber nicht, dass die Apotheken keine alten Packungen mehr abgeben dürfen. Der Stichtag besagt vielmehr, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch Ware mit den Sicherheitsmerkmalen für den Verkehr freigegeben werden darf – er richtet sich also primär an den Hersteller. Zuvor freigegebene Ware bleibt verkehrsfähig bis zum Verfalldatum. 

Die wichtigen Termine im Überblick

Diese Termine sollten Sie sich vormerken. In unserem PHARMATECHNIK Newsletter werden wir Sie außerdem im Laufe des Jahres immer wieder zu dem Thema securPharm informieren.

ab April '18

Zugang N-Ident

17.12.2018

NGDA-Anmeldung

09.02.19

Stichtag

Hier finden Sie
weitere Informationen



Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus Fälschungsrichtlinien beim Apothekeninhaber liegt.

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