Einfach und schnell mit
IXOS eKV

Erstellen Sie mit wenigen Klicks in IXOS einen KV im Verkaufsvorgang und senden diesen direkt an die Krankenkasse.

Jetzt mehr erfahren in einer persönlichen Beratung!

Elektronischer Kostenvoranschlag – komfortabel und schnell

Mit wenigen Klicks erstellen Sie einen eKV direkt im Verkaufsvorgang und senden diesen zur Genehmigung automatisch an die Krankenkasse.
Die Rückmeldung erhalten Sie direkt in IXOS Notes, sodass Sie die Verordnung ohne Medienbruch sofort weiter bearbeiten können.
 

IXOS eKV
Vorteile


  • Geringere Prozesskosten durch schnelleren Ablauf
  • Bedienung direkt in der Ihnen vertrauten IXOS-Umgebung
  • Integrierte Statusinformation
  • Rückmeldung erscheint in IXOS Notes
  • Die Genehmigung kann direkt in IXOS übernommen werden

IXOS eKV
Funktionsweise


  • IXOS erkennt im Verkaufsvorgang automatisch, wenn ein KV nötig ist.
  • IXOS eKV erstellt automatisch die eKV-Anfrage.
  • Die benötigten Anhänge können zusätzlich gescannt werden.
  • Alle für den KV relevanten Daten werden erfasst.
  • Der eKV wird zur Genehmigung an die Krankenkasse gesendet.
  • Eine zeitnahe elektronische Rückmeldung via IXOS Notes liefert den Genehmigungsstatus (genehmigt/teilgenehmigt/abgelehnt).
  • Die Weiterbearbeitung der Verordnung erfolgt inklusive Genehmigungskennzeichen in IXOS. 

Informieren Sie sich jetzt
Elektronischer Kostenvoranschlag im Video


Häufige Fragen
FAQs


Gibt es einen Hinweis auf Verbindungsprobleme, können verschiedene Ursachen vorliegen. Manchmal ist aus technischen Gründen die Schnittstelle nicht erreichbar. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal mit demselben Kostenvoranschlag.

Elektronische Kostenvoranschläge werden von den Kostenträgern auf valide Daten geprüft. Diese Prüfungen können je Kostenträger unterschiedlich ausfallen. Bekannte Pflichtfelder sind in IXOS mit einem Stern versehen. Kann ein Kostenvoranschlag aufgrund fehlender Daten nicht eingereicht werden, sind zunächst die Pflichtfelddaten zu prüfen. Können die fehlenden Angaben in IXOS nicht ergänzt werden, wenden Sie sich an den IXOS-Support. Ein mehrfaches Einreichen ohne Anpassung ist nicht vorzunehmen.

Elektronische Kostenvoranschläge werden von den Kostenträgern auf valide Daten geprüft. Diese Prüfungen können je Kostenträger unterschiedlich ausfallen. Die Fehlermeldung wird im Feld ‚Bemerkung‘ angezeigt oder zusätzlich als Nachricht versendet.


Beispiel: Detailangaben Kostenvoranschlag Prüfen Sie, ob die fehlenden Angaben in IXOS nachgetragen werden können; bearbeiten Sie dazu den Kostenvoranschlag. Gibt es keine Möglichkeit die Angaben in IXOS vorzunehmen, kann der Kostenvoranschlag nicht elektronisch über IXOS eingereicht werden, sondern nur auf dem üblichen Weg z.B. per Fax, Mail etc.. Eine erneute Einreichung ohne Änderung der Angaben ist nicht vorzunehmen! Es muss eine Anforderung für IXOS erstellt werden, welche Angaben in IXOS fehlen.

Jeder Kostenträger hat unterschiedliche Vorgehensweise der Beantwortung. Aufgrund dessen sind Rückmeldungen nicht immer sofort verständlich. Sind Kontaktangaben zum Kostenträger vorhanden, kontaktieren Sie die Krankenkasse, um fachliche Inhalte zu klären.

Fragen Sie in diesem Falle bei der Krankenkasse nach; teilweise gibt es jedoch lange Bearbeitungszeiten. Manche Kostenträger antworten nicht über die elektronische Schnittstelle, d.h. sie schicken die Antwort auf einem anderen Weg, z.B. per Fax, Post, Mail. Wenn diese Information bekannt ist, wird der Kostenvoranschlag im System entsprechend gekennzeichnet; man erkennt diese anhand eines grünen Icons.

Im Tooltip zum Statusfeld ‚Eingereicht‘ lässt sich ablesen, unter welcher egeko-Nummer der KV in egeko läuft, d.h. der Kostenvoranschlag ist definitiv von IXOS an egeko übermittelt worden. Kontaktieren Sie dazu egeko.

Kontaktdaten egeko: support@egeko.de Telefon: 0201-89094-100
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8:00 – 17:00 Uhr

Die Rückmeldung lautet: „Es erfolgt eine Umsteuerung.
(…) Die Übermittlung der entsprechenden Entscheidung erfolgt in einem separaten Datensatz. Dieser Datensatz muss ggf. direkt über das MIP-System (medicomp) abgerufen werden.“

Dieses Verhalten ist bisher bei dem folgenden Kostenträger bekannt:
   • KKH Kaufmännische Krankenkasse.

Es gibt für IXOS keine Möglichkeit die Antwort in IXOS über die egekoSchnittstelle einzuspielen.
Warum eine Umsteuerung erfolgte, ist nicht bekannt; die technischen Voraussetzungen sind gegeben.
Wenden Sie sich direkt an den Kostenträger und weisen diesen darauf hin, dass Sie so keine Möglichkeit haben, die Antwort abzurufen.
Es liegen keine Zugangsdaten für andere Portale wie bspw. MIP vor.

Kalkulieren Sie selbst einen Preis. Dafür übernehmen Sie trotzdem den Artikel aus dem A+V, so dass abrechnungsrelevante Daten, wie z.B. der LEGS, übernommen werden. Den Preis legen Sie entweder im folgenden Fenster der Preisabfrage fest oder später im Modul ‚Kostenvoranschlag‘.

Der LEGS (Leistungserbringergruppenschlüssel) weist auf den Hilfsmittelvertrag hin. Ist dieser im A+V nicht hinterlegt, dann liegt IXOS darüber keine Information vor. Sie müssen selbst aktiv werden und den LEGS entweder über den Vertrag in Erfahrung bringen (steht in der Regel auf dem Deckblatt; beim Verband nachfragen).

Dann kann dieser im Modul ‚Kostenvoranschlag‘ vor dem Senden erfasst werden.--> über Bearbeiten-> Position ändern-F8->Abrechnung Hilfsmittel ändern. Nicht alle Kostenträger verlangen zwingend im Kostenvoranschlag einen LEGS. Ob der Kostenvoranschlag trotzdem akzeptiert wird, kann man an den Rückmeldungen erkennen.

Ja, Mieten können auch eingereicht werden. Wie immer wird die Miete im A+V erfasst, der Mietzeitraum wird dann automatisch übernommen und mit übertragen. Alternative: ‚Ohne PZN Miete‘; alle Angaben zum Preis und Vertrag (LEGS, ACTK) müssen manuell vorgenommen werden.

Ist ein Kostenvoranschlag eingereicht, können keine Anhänge nachträglich erfasst werden. Entweder der Kostenträger schickt den KV zurück, dann kann dieser wieder bearbeitet, Anhänge hinzuerfasst und erneut eingereicht werden. Ansonsten müssen die Anhänge dem Kostenträger auf einem anderen Weg nachgereicht werden.

Ist ein eKV eingereicht, kann dieser nachträglich nicht zurückgeholt werden. Es können Nachrichten erfasst und verschickt werden. Entweder schickt der Kostenträger den eKV zurück, dann kann dieser wieder bearbeitet werden oder auf einem anderen Kanal wird Kontakt zum Kostenträger aufgenommen.

Nein, ein eingereichter Kostenvoranschlag kann nicht erneut angestoßen werden. Es kann eine Nachricht an den Kostenträger übermittelt werden.

Nachrichten können im Status ‚Eingereicht‘, ‚Genehmigt‘, ‚Teilgenehmigt‘, und ‚Abgelehnt‘ erstellt und empfangen werden.

Nachbesserungen kosten nichts, solange derselbe Kostenvoranschlag bearbeitet, erneut eingereicht und kein neuer erfasst wird. Kommt ein Kostenvoranschlag mit dem Status ‚Nachbesserung‘ zurück, wird dieser bearbeitet und erneut eingereicht.

Ja, das Dokument, welches vom Kostenträger in der Rückmeldung mitgeliefert wird, im PDF-Viewer öffnen und ausdrucken.

Bevor der Kostenvoranschlag gesendet werden kann, wird geprüft, ob ein Kostenvoranschlag bei dieser IK elektronisch eingereicht werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann der Kostenvoranschlag nicht gesendet werden Ist die IK nicht gelistet, muss der Kostenvoranschlag auf dem Weg der Post, Fax usw. eingereicht werden.

Genehmigungen werden von den Krankenkassen über andere Kanäle als IXOS verschickt. Teilweise nutzen Krankenkassen neben dem elektronischen Weg auch andere Wege, um Ihre Entscheidungen mitzuteilen. Einige Krankenkassen schicken parallel ein Antwortschreiben an den Kunden, daher erhalten diese die Mitteilung manchmal sogar früher. Manche Krankenkassen schicken ihre Entscheidungen parallel zur egekoSchnittstelle an andere Portale, z.B. ZHP. Sie erhalten eine E-Mail mit Login-Daten, um die Antwort der Krankenkasse dort abzurufen. Da die Krankenasse die Antwort über die egeko-Schnittstelle mitteilt, ist es nicht erforderlich sich zusätzlich in diese Portale einzuloggen. Sie erhalten die Informationen ggf. leicht verzögert in IXOS. Warten Sie auf die Antwort im IXOS-System.

Nein, Differenzkosten werden nicht übertragen, da diese nicht genehmigt werden müssen, sondern im Ermessen der Apotheke liegen.

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