TSE & Kassenmeldepflicht
Wichtige Informationen

Was wird ab 2025 gefordert? Wie sollen Sie als Apothekerinnen und Apotheker damit umgehen? Antworten auf diese Fragen finden Sie auf dieser Seite.


TSE und Kassenmeldepflicht nach 2024

In Deutschland gelten seit 2017 die Regelungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Seit 2020 schreibt diese vor, dass Kassen mit einer zertifizierten TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) versehen werden müssen, damit die Kassen-Eingaben und Bons fortlaufend und unveränderbar signiert und gespeichert werden. Ebenso gibt es die Meldepflicht der Aufzeichnungssysteme. Diese wurde zwischenzeitlich bis zum 01.07.2025 ausgesetzt. D.h. ab 2025 muss die Meldung der TSE und der Aufzeichnungssysteme (Kasse) direkt an das Finanzamt digital über ein online-Formular bei „Mein ELSTER“ erfolgen.

Infos vom bfm:
Bundesfinanzministerium - Das Kassengesetz für mehr Steuergerechtigkeit: Belegausgabepflicht stärkt Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug
Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach §146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)
Gesetzestext des bmf:
AO 2020 -AEAO zu §146a


Was wird ab 2025 gefordert?

  • Ab dem 01.01.2025 können alle elektronischen Kassensysteme, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Bereits vorhandene Kassen müssen bis spätestens 31.07.2025 dem Finanzamt mitgeteilt werden (Nachmeldefrist). Das mitzuteilende elektronische Aufzeichnungssystem ist einer Betriebsstätte eindeutig zuzuordnen.
     
  • Start der Meldepflicht ist der 01.Juli 2025. Sollten Sie sich ein neues Kassensystem ab dem 01.07.2025 anschaffen, müssen Sie dieses innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitteilen. Die Mitteilung an das Finanzamt darf grundsätzlich nur elektronisch erfolgen. Hierzu dient das online-Portal "MeinELSTER" oder alternative Software, die über eine ERiC Schnittstelle verfügt.
     
  • Grundsätzlich wird es keine Formulare oder Vordrucke im PDF-Format für die Anmeldung, Korrektur oder Abmeldung geben. Es ist stets erforderlich, die entsprechenden Meldungen (Datenblatt der Aufzeichnungssysteme) auf elektronischem Wege durchzuführennach §146aAbs. 4 AO.
     
  • Moderne Kassensysteme, wie IXOS, unterstützen die Apotheke bei der elektronischen Mitteilung an das Finanzamt.

Kassenmeldung
Wie unterstützt IXOS?


Passend zum Datenblatt der Aufzeichnungssysteme kann, aus IXOS heraus, eine entsprechende XML-Datei für das IXOS-System (Kassen und Nebenarbeitsplätze) erzeugt werden.

Diese exportierte XML-Datei kann dann im ELSTER-online-Formular hochgeladen und weiterbearbeitet werden. Dadurch werden versehentliche Fehleingaben, Zahlendreher usw. bei der Meldung an das Finanzamt vermieden.

Eine ausführliche Anleitung bzw. weiterführende Informationen dazu folgen demnächst an dieser Stelle bzw. in der IXOS Onlinehilfe!

Gut zu wissen
Weitere Informationen im Überblick

Die Meldepflicht beginnt ab 01.07.2025 mit einer Nachmeldefrist von einem Monat. In einigen Veröffentlichungen wird vom 01.01.2025 als Start der Meldepflicht gesprochen, was leider nicht korrekt ist. Ab 01.01.2025 kann die Meldung frühestens erfolgen, muss aber noch nicht.

Informationen finden Sie in der IXOS Onlinehilfe unter: Neue TSE in Betrieb nehmen.

Informationen finden Sie in der IXOS Onlinehilfe unter: TSE außer Betrieb nehmen.

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