Die Meldepflicht beginnt ab 01.07.2025 mit einer Nachmeldefrist von einem Monat. In einigen Veröffentlichungen wird vom 01.01.2025 als Start der Meldepflicht gesprochen, was leider nicht korrekt ist. Ab 01.01.2025 kann die Meldung frühestens erfolgen, muss aber noch nicht.
In der IXOS Onlinehilfe unter: GDPdU und Kassen-Nachschau.
In der IXOS Onlinehilfe unter: TSE-Einstellungen.
Informationen finden Sie in der IXOS Onlinehilfe unter: Neue TSE in Betrieb nehmen.
Informationen finden Sie in der IXOS Onlinehilfe unter: TSE außer Betrieb nehmen.