Zum 01.01.2022 (mit einer Übergangsfrist bis 30.06.2022) müssen alle Rezepturen auf GKV-Papierrezept verpflichtend mit Hash-Code und elektronischen Zusatzdaten abgerechnet werden. Die Zusatzdaten enthalten dabei alle Bestandteile der Taxation der Rezeptur und werden über FiveRX an das Rechenzentrum übermittelt. Grundlage für diese Änderung sind Vorgaben aus der Technischen Anlage 1.
Das bedeutet für die Abrechnung:
- Es kann aufgrund der Hash-Code-Erzeugung nur noch eine Rezeptur pro Rezept abgerechnet werden
- Die Rezeptbedruckung enthält neben der Sonder-PZN mit Menge und Preis nun auch den Hash-Code
- Die Zusatzdaten müssen via FiveRX an das Abrechnungszentrum übermittelt werden