Mit uns sind Sie sind Sie TI-ready!
PHARMATECHNIK freut sich, mit Ihnen gemeinsam den Weg in Richtung Gesundheitswesen 4.0. zu gehen.
Die Komponenten des TI-Paketes, wie der eHealth-Konnektor, werden herstellerneutral den Zulassungen entsprechend geliefert und sind damit refinanzierbar.
Es sind neue Funktionen wie Notfalldaten, Versichertenstammdaten und der eMedikationsplan, die Apotheken durch Einführung der Telematikinfrastruktur für Dienstleistungen zur Kundenbindung nachhaltig nutzen werden.

Die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wurde im E-Health-Gesetz festgeschrieben. Mit der Einführung der TI steht eine sichere Datenaustausch-Struktur im Gesundheitswesen zur Verfügung, mit der die Beteiligten Daten wie eMedikationspläne oder E-Rezepte austauschen können.
Zu den TI-FAQsmehr lesen Anwendungen für die Apotheke

Notfalldaten, Versichertenstammdaten und der eMedikationsplan sind die ersten Funktionen, auf die Apotheker nach Einführung der Telematikinfrastruktur Zugriff bekommen. Hinterlegt sind diese Daten auf der eGK.
Notfalldatenmanagement: Notfallrelevante Informationen können Patienten künftig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Hilfreiche Daten, die im Notfall Leben retten können: chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten, CAVE-Hinweise sowie Kontaktdaten von Angehörigen.
eMedikationsplan (eMP): Der eMedikationsplan auf der Gesundheitskarte (eGK) umfasst die aktuelle Medikation der Patienten und kann in der Apotheke ausgelesen, ergänzt oder aktualisiert werden. Entsprechende Hinweise werden in der Apothekensoftware automatisch angezeigt und unterstützen Apotheker bei der Beratung der Patienten.
Elektronisches Rezept (E-Rezept): Neben derApp "Meine Apotheke"und dem Papierausdruck, kann der Patient auch mit der eGK das E-Rezept in der Apotheke einlösen. Mit der innovativen Warenwirtschaft IXOS ist die Apotheke in der Lage E-Rezepte zu empfangen,zu bearbeiten und an alle Apotheken-Rechenzentren, wie z.B.unser Digitales Rezept Zentrum(DRZ), am Markt digital zur Abrechnung zu übertragen.
Zur sicheren Kommunikation im Medizinwesen (KIM) für z.B. das Versenden von E-Rezepten, können sich Apotheken mit anderen KIM-Teilnehmern wie z.B. Heimen, Therapeuten, Ärzten und Krankenkassen auf sicherem Weg und digital über die Telematikinfrastruktur austauschen und medizinische Dokumente mit IXOS versenden.
Versichertenstammdaten: Das automatische Einlesen der Versichertendaten erlaubt die schnelle Neuanlage neuer Stammkunden in Ihrem IXOS System. Mit der TI wird die eGK laufend aktualisiert und es sind stets aktuellen Daten der Kunden hinterlegt.
Zertifizierte Software
Sie benötigen eine Apothekensoftware, die für die Telematikinfrastruktur-Anbindung zugelassen ist. PHARMATECHNIK IXOS ist eines der ersten zertifizierten Apothekensoftware-Programme. Auch die PHARMATECHNIK XT Software wird für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zertifiziert.
Zertifizierter Konnektor
Der Konnektor ermöglicht der Apotheke den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur, indem er ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI herstellt und mit den stationären Kartenterminals sowie dem Apothekensoftwaresystem per Netzwerk verbunden ist. PHARMATECHNIK wird als bereits zertifizierter und zugelassener Dienstleister (DVO) die Konnektoren, nach entsprechender Zertifizierung durch die gematik, ausliefern und gemäß den Vorgaben sicher mit Ihrer Apotheken EDV und dem Internet verbinden.
Zertifiziertes Kartenterminal
Zum Einlesen der eGK benötigt die Apotheke mindestens ein zertifiziertes stationäres Kartenterminal. Mit der Ausstattungs-/Einrichtungspauschale werden zwei zertifiziertes stationäre Kartenterminals gefördert.
VPN-Zugangsdienst
Der VPN-Zugangsdienst setzt einen DSL-Anschluss voraus und ermöglicht die sichere Kommunikation mit der Telematikinfrastruktur. Der VPN-Zugangsdienst muss von der gematik zertifiziert sein.
Institutionskarte (SMC-B) & Heilberufsausweis (HBA)
Die SMC-B Karte, die zur Authentifizierung benötigt wird, wird von den Landesapothekerkammern ausgegeben und in das neue, zugelassene Kartenleseterminal eingelegt. Der HBA wird von den Landesapothekerkammern ausgegeben. Der HBA wird ebenfalls in das Kartenleseterminal eingesteckt und dient zur Authentifizierung des Heilberuflers. Beide Karten werden alle 5 Jahre erneuert.
mehr lesen Alles aus einer Hand – TI-Pakete

PHARMATECHNIK bietet Ihnen mit dem TI-Starterset, dem TI-Betriebspaket Plus sowie dem TI und EGK Softwarepaket alle notwendigen Soft- und Hardwarekomponenten sowie entsprechende Dienstleistungen und einen zuverlässigen Support durch zertifizierte Techniker – alles aus einer Hand. PHARMATECHNIK garantiert seinen Kunden die Lieferung und Installation zugelassener und damit refinanzierbarer Komponenten.
mehr lesen Welche Förderungen erhalten die Apotheken?
Was wird erstattet?
Der Gesetzgeber verpflichtet die Kostenträger in §§ 376 und 379 SGB V, die notwendigen Kosten für die TI zu erstatten. Das wird seit dem 1.7.2023 auf Basis von monatlichen Pauschalen umgesetzt. Die angenommenen Kosten werden auf einen Zeitraum von 5 Jahren hochgerechnet und dann in monatlichen Einzelpauschalen erstattet.
Die eine Grundlage bilden die Pauschalen für die Erstausstattung der alten Vereinbarung (gestaffelt nach jährlicher Rx-Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen). Da sich die Aufwände der Apotheken erhöhen, wurden die zugrunde gelegten Pauschalen erhöht. Sie enthalten nun die zusätzlichen Kosten für mehr Kartenterminals, das PTV5-Update und KIM.
Wie hoch sind die monatlichen Pauschalen?
Aus den Gesamtkosten (Betriebskosten und Erstausstattungkosten gesamt) werden die monatlichen Pauschalen errechnet. Die monatliche TI-Pauschale wird in einigen Fällen gekürzt.
Um die volle monatliche Pauschale zu erhalten, müssen alle notwendigen Anwendungen vorhanden sein. Wenn die Inbetriebnahme mehr als 30 Monate zurückliegt oder ab dem 1.7.2023 erfolgt ist, wird die Pauschale in voller Höhe ausgezahlt.
Monatliche TI-Pauschale
0 - 19.999 GKVRx | 20.000 - 39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx * |
198,35 EUR | 233,84 EUR | 269,32 EUR |
* Rx-Umschlag zu Lasten der GKV pro Jahr
Die Pauschale wird in zwei Fällen um die Hälfte gekürzt:
- Wenn die Apotheke bis zum 30.06.2023 an die TI angeschlossen wurde und die Inbetriebnahme weniger als 30 Monate zurückliegt ODER
- Wenn eine Anwendung fehlt.
Wenn die Apotheke bis zum 30.06.2023 an die TI angeschlossen wurde und die Inbetriebnahme weniger als 30 Monate zurückliegt UND eine Anwendung fehlt, wird die Pauschale noch einmal halbiert.
Sollten der Apotheke zwei oder mehr Anwendungen fehlen, wird die Pauschale auf 0 € gekürzt, bis die Anwendungen als verfügbar gemeldet wird.
Alle Informationen zur Antragstellung und zur Berechnung der Pauschalen finden Sie auf den Webseiten des Nacht- und Notdienstfonds.