Wie kann ich einen neuen Bediener anlegen?
Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter begrüßt haben, müssen Sie einen neuen Bediener anlegen.
Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter begrüßt haben, müssen Sie einen neuen Bediener anlegen.
Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie eine permanente Inventur durchführen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Ihr Kunde wünscht eine Liste seiner Zuzahlungen, die er im laufenden oder vergangenen Jahr geleistet hat, um diese beim Finanzamt einzureichen oder weil er sie für seine Buchhaltung benötigt.
Die Anleitung finden Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie in Ihrer Apotheke eine Jahresinventur bei POS-Lagerhaltung durchführen, zeigen wir Ihnen hier.
Das Jahr 2022 geht dem Ende entgegen und es gibt einiges zu bedenken bzw. zu erledigen.
Damit Sie nichts vergessen und bestens vorbereitet ins Jahr 2023 gehen, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt.
Dort finden Sie Hinweise zu Themen wie Inventur, Befreiungen löschen, offene Posten und vieles mehr.
Rufen Sie sich den Tipps&Tricks-Artikel Checkliste – Empfehlungen zum Jahreswechsel auf.
Wie Sie einen Gutschein erstellen und einlösen können, lesen Sie in dem Tipps&Tricks-Artikel.
Klicken Sie hier und informieren Sie sich.
Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie unabhängig vom Artikelstamm der ABDATA einen Artikel anlegen möchten, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikelnach.
Wenn ein Patient mit einer AM-Packung aus dem Ausland in Ihre Apotheke kommt und das vergleichbare deutsche Präparat bestellen möchte, so haben Sie die Möglichkeit den Wirkstoff über die ABDA-Datenbank zu recherchieren.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Damit Sie wissen, wie Sie eine Artikelposition in der Kasse tauschen können, haben wir für Sie einen Tipps&Tricks-Artikel verfasst.
Klicken Siehier, um sich zu informieren.
Es kann hilfreich sein, sich den Rohertrag für Medikamente anzeigen zu lassen, um z. B. zu entscheiden, ob es sich lohnt, dieses Medikament per Boten oder Post zu liefern.
Wie Sie die Einstellungen im Kassenbild vornehmen können, lesen Sie in unseremTipps&Tricks–Artikel.
Sie benötigen Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), um qualifizierte elektronische Signaturen (QES) an E-Rezepten anbringen zu können, z.B. nach einer Verordnungsänderung oder nach dem Setzen von Sonderkennzeichen. Wie Sie den eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) freischalten, den HBA-PIN.QES (Signatur) ändern, die SMC-B-Karte verifizieren und SMC-B-PINS bearbeiten, lesen Sie hier.
Wie Sie mit dem XT-Inventurprogramm eine Inventur mit Inventurgeräten durchführen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Die Signatur des E-Rezeptes mit dem HBA kann an allen Arbeitsplätzen stattfinden, an dem ein TI-Kartenterminal angeschlossen ist.
Für das Signieren muss der eHBA im Kartenterminal gesteckt sein und der PIN eingegeben werden.
Ja. Mit IXOS und XT ist es möglich, E-Rezepte bei den Abrechnungszentren abzurechnen. Hierbei werden digitale Schnittstellen genutzt, welche bereits heute im Einsatz sind, um Informationen zum Rezept elektronisch an den Abrechner zu übermitteln. Dies funktioniert nicht nur theoretisch, sondern findet bereits in der Praxis seinen Einsatz.
Laut gematik-Vorgabe muss in unregelmäßigen Abständen die Verifizierung Ihrer SMC-B erfolgen und die PIN am Kartenterminal abgefragt werden. Um Ihnen eine solche erneute PIN-Abfrage mitzuteilen, rauscht das Kartenterminal und zeigt Ihnen damit an, dass Handlungsbedarf besteht.
Diese PIN wurde bei der Installation festgelegt und in der TI-Mappe übergeben. Sie liegt NICHT – wie zum Teil irrtümlich angenommen – bei PHARMATECHNIK vor, sondern gehört in die Hände der Apotheke und befindet sich daher in Ihren TI-Unterlagen.
Bitte legen Sie die PIN in Reichweite bereit, damit Sie diese bei Bedarf immer zu Hand haben.
Verifizieren Sie Ihre SMC-B Karte nicht, so werden künftig die Fachdienste der Telematikinfrastruktur nicht erreichbar sein.
An der Kasse wählen Sie die Taste Bon und geben das entsprechende Datum oder den Zeitraum ein (Standardeinstellung ist der aktuelle Tag).
Über Erweiterte Suche-F8 definieren Sie die Suche anhand von Eingaben in den Feldern Mitarbeiter, Kunde, Rezeptnummer, Artikelnummer (PZN) etc.
Im ersten Auswahlfenster legen Sie fest, ob Sie an einer bestimmten Kasse oder an allen Kassen suchen (hier geben Sie die Kassennummer 0 ein).
Sie können auch an allen Arbeitsplätzen suchen und erfassen damit u. a. auch Vorgänge in der Faktura oder der Gesundheitskarte.
Die Suche beginnen Sie abschließend mit Start Auswahl-F3.
Wichtig: Auch im Desktop können Sie unter dem Menü Verkauf - Verkaufshistorie die Bonverwaltung aufrufen. Es handelt sich um eine reine Suchfunktion: Druckfunktionen sowie Aktivieren/Stornieren sind nicht integriert.
Sie können alles incl. Screenshots in unserem Tipps&Tricks-Artikelnachlesen.
Nach wie vor gibt es die freie Apothekenwahl auch beim E-Rezept. Daher übergibt der Arzt entweder das Papier E-Rezept direkt an den Patienten, der Patient scannt aktiv mit eine E-Rezept-App auf seinem Smartphone den E-Rezeptcode von einem Kundendisplay beim Arzt oder der Patient kann das E-Rezept auch auf Wunsch direkt in die Gematik-App übermitteln lassen. Daher bestimmt immer der Patient über die Zuordnung des E-Rezeptes an eine Apotheke vor Ort oder eine Versandapotheke. Für bestimmte heimversorgende Anwendungsfälle sind zukünftig andere streng reglementierte Übermittlungswege in Vorbereitung.
Die Gematik-App stellt eine Art Grundversorgung aller Bundesbürger für E-Rezepte dar. Darüber hinaus gibt es mehrere Apps z.B. die App „Meine Apotheke“ mit weiteren Zusatzfunktionen und Spezialisierungen, die auch E-Rezepte verarbeiten können.
Mit zunehmender Abhängigkeit jeder Apotheke von einer funktionierenden Internetverbindung empfehlen wir eine redundante Internetverbindung z.B. über Mobilfunk als Backup. Zumindest bei einem Papierausdruck eines E-Rezeptes kann die Apotheke entscheiden, ob in Notfällen ein E-Rezept auch ohne Internetverbindung beliefert wird. Dabei trägt die Apotheke aber das Risiko einer eventuellen Doppeleinlösung durch den Patienten. Dabei ist zu beachten, dass im Gegensatz zum Muster16-Papier ein E-Rezept-Ausdruck KEIN Dokument mehr darstellt und beliebig kopiert werden kann, weil es nur den Schlüssel zum eigentlichen E-Rezept auf dem Gematik-Fachdienst darstellt.
Jedes E-Rezept hat eine festgelegte Frist innerhalb derer das Rezept mit einer GKV abgerechnet werden kann. Nach dieser Frist ist ein E-Rezept aber weiterhin (wie auch schon bei Muster16-Rezepten) als Privatrezept für 2 Monate einlösbar.
Alle Rezepte, bei denen in IXOS im Abverkauf die Verordnung geändert wird oder mit einem Sonderkennzeichen versehen werden, müssen im Nachgang z.B. während der täglichen Rezeptkontrolle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Diese Signatur kann im Programm Rezeptmanagement für mehrere Rezepte in einem Schritt erzeugt werden, indem der HBA der/die verantwortliche Apothekerin/Apothekers in ein Kartenterminal gesteckt und dessen PIN eingegeben wird.
Ja, bis zum Monatsende kann das E-Rezept noch korrigiert werden und erneut zum Abrechnungszentrum geschickt werden.
Für das Einlösen des E-Rezeptes, ist die eGK in der Apotheke, nicht erforderlich.
Es gibt im Rahmen des E-Rezeptes definierte, erlaubte Änderungen, die an dem Rezept vorgenommen werden können. Ist es nötig, dass diese erlaubten Veränderungen vorgenommen werden, werden diese im Abgabedatensatz gespeichert. Diese Änderungen müssen später einem Apotheker mittels dem eHBA signiert werden.
Werden E-Rezepte ohne Korrekturen an der Verordnung beliefert, kann die PTA dies im Rahmen einer einfachen elektr. Signatur durch eine gesteckte SMC-B vornehmen.
Fertigarzneimittel, Rezeptur, Wirkstoff, Freitext
Nein, der Kunde kann das E-Rezept auch als Papierausdruck mit den entsprechenden Codes vom Arzt erhalten.
Das E-Rezept kann nur an den Kunden zurückgegeben werden, wenn noch keine Quittung vom E-Rezept-Fachdienst der gematik abgeholt wurde.
Egal ob PTA oder Apotheke, jeder in der Apotheke sollte sich mit den Grundlagen und Veränderungen rund um das E Rezept vertraut machen und dazu die in IXOS.campus angebotenen Möglichkeiten nutzen. Das kann dann auch in der Apotheke mit Übungs-E-Rezepten trainiert werden. Diese Trainingsmöglichkeiten stehen ihnen ab Mitte Oktober 2021 zur Verfügung. Hierzu werden alle PHARMATECHNIK Kunden automatisch informiert.
Das E-Rezept ist genauso lange gültig, zur Abrechnung mit einer GKV, wie ein Papierrezept - 28 Tage.
Es ist sicher zu erwarten, dass Patienten die Möglichkeit sehr schätzen und intensiv nutzen werden, wenn sie ein Rezept vorab bequem & sicher digital in die Apotheke schicken können. Dann ist es auch naheliegend, dass die bequeme Botenlieferung häufiger in Anspruch genommen wird. Wir haben das bereits während der Corona-Pandemie erlebt, dass der Botendienst häufiger als sonst genutzt wurde.
Die Rezeptkontrolle erfolgt wie bisher zentral für alle Vorgänge im IXOS Rezeptmanagement – egal ob Papier oder E-Rezept. Beim E-Rezept wird an dieser Stelle zusätzlich darauf geachtet, dass um Sonderkennzeichen oder Vermerke ergänzte E-Rezepte noch digital mit HBA signiert werden, diese Kontrolle passiert automatisch
Sobald die Apotheke das E-Rezept vom Server mit dem Code in die Apotheke geholt hat, steht es auf dem Server nicht mehr für andere Apotheken zur Verfügung. Eine Verordnung kann aber, wie eben beschrieben, wieder auf dem Server zurückgegeben werden.
Ja, das ist möglich. Auf einem E-Rezept-Dokument können bis zu drei einzelnen Verordnungen verschrieben werden, diese werden dann zunächst vollständig vom E-rezept Fachdienst mit dem Sammelcode in die Apotheke übertragen. Es kann dann für jede Verordnung einzeln entschieden werden, ob diese in der Apotheke jetzt eingelöst wird, ob sie in der Apotheke für eine spätere Bearbeitung zurückgestellt wird – oder ob sie an den Patienten zurückgeben werden soll, in diesem Fall wird die einzelne Verordnung auf dem E-Rezept Server wieder für die Bearbeitung in anderen Apotheken „freigeschaltet“.
Das ausgedruckte E-Rezept enthält ein bis drei Verordnungen als Einzelcodes. Alle Verordnungen eines Rezepts sind in einem Sammelcode zusammengefasst. In der Apotheke sollte primär dieser Sammelcode gescannt werden.
Sie können Änderungen an den Verordnungen, wie Rezeptstatus und Dosierungen vornehmen. Diese müssen jedoch von Ihnen mit einer Verordnungskorrektur begründet werden. In der Warenwirtschaft gibt es dazu eine Vorauswahl möglicher Korrekturgründe.
1. Ist der Sitz des Unternehmens außerhalb der Europäischen Union? Wenn "Ja", liegt ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vor?
Wir bestätigen, dass das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
2. Greift die PHARMATECHNIK auf Unterauftragnehmer bei der Datenverarbeitung zu, welche die Voraussetzung nach Ziff. 1 zutreffen?
Unser Unternehmen greift anlässlich der Datenverarbeitung nicht auf Unterauftragsnehmer zurück, auf welche die Voraussetzungen nach Ziff. 1 zutreffen.
Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten ist bei der Verwendung von Fingerprintscannern und Rezeptscanner nicht zwingend erforderlich.
Wir haben das entsprechend durch eine Fachanwaltskanzlei prüfen lassen. Einen ausführlichen Faktencheck der Fachanwaltskanzlei zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link:
Sie finden die Verwaltung der Fingerabdrücke in XT in der Systempflege unter Einstellungen / Variablen. Wählen Sie den Navigationseintrag Bediener & Kennwörter aus.
Auf die Seite Bediener können Sie mit Fingerprint Zuordnung - F6 die Fingerabdrücke verwalten. Es lassen sich Fingerabdrücke neu einlesen oder mit dem Mülleimer-Symbol löschen. Mit Alle löschen - F4 werden alle gespeicherten Abdrücke des betreffenden Mitarbeiters entfernt.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Tipps & Tricks Artikel zum Thema.
Als Fingerprint-Scanner wird bei XT das Modell HID® DigitalPersona® 4500 Fingerabdruck-Lesegerät (https://www.hidglobal.de/products/readers/single-finger-readers/4500-fingerprint-reader) eingesetzt. Der Zugriff auf die vom Fingerabdruck-Lesegerät bereitgestellten biometrischen Daten erfolgt über DigitalPersona One Touch for Windows SDK (https://github.com/iamonuwa/Digital-Persona-SDK)
In der XT Datenbank werden ausschließlich die vom Fingerabdruck-Lesegerät bereitgestellten Fingerprint-Templates als Referenzdaten gespeichert. XT speichert niemals Bilddaten eines Fingerabdrucks und kommt auch nicht mit Bilddaten des Fingerabdrucks in Berührung.
Bei den Fingerprint-Templates handelt es sich um mit einem Template-Protection-Verfahren verschlüsselte Informationen der Minutien des gescannten Fingers. Aus einem Fingerprint-Template ist es nicht möglich das Bild des Fingerabdrucks zu rekonstruieren. Bei der Fingerprint-Authentifizierung wird das in der XT Datenbank hinterlegte Fingerprint-Template gegen das Fingerprint-Template des aktuellen Scans verglichen. Die von der DigitalPersona FingerJet™-Engine des Lesegeräts verwendeten Templategenerierungs- und -protection-Algorithmen sind vom Hersteller nicht veröffentlicht.
Zur Arbeitsweise der Fingerprint-Registrierung und Fingerprint-Verifikation siehe auch:
https://github.com/iamonuwa/Digital-Persona-SDK/blob/master/Docs/Fingerprint%20Guide.pdfhttps://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Studien/BioKeys/DatenschutzfreundlicheAuthentisierungmitFingerabdruecken.html
PHARMATECHNIK ist lediglich der technische Anbieter der Fingerprint-Lösung. Die Apotheke selbst ist die ‚datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle‘. In dieser Verantwortung ist die Apothekerin / der Apotheker selbst dafür verantwortlich, den Einsatz der Fingerprint-Lösung gegenüber einer entsprechenden Personalkraft rechtskonform auszugestalten.
Nach Art. 4 Nr. 14 DSGVO sind „biometrische Daten“ personenbezogene Daten (persönliche Daten) zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen.
Nach den Vorgaben des Datenschutzes erfordert die betriebliche Einführung eines biometrischen Systems zur Erfassung von Fingerabdrücken (Fingerprint) die Einwilligung der jeweils betroffenen Person.
Hinweis: Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass PHARMATECHNIK mit den vorstehenden Ausführungen keine Rechtsberatung erbringt oder diese ersetzt und keine Haftung übernimmt.
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt mittels Zuordnung einer Kennung wie einem Namen zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Praktisch sind das „alle mit einer Person auf irgendeine Weise verknüpften Daten“; hierzu zählen auch Geschäftsgeheimnisse. Geschäftsgeheimnisse sind etwa i.d.R. alle mit Einkaufsvorgängen verbundenen Daten oder auch Informationen dazu, welche Mitarbeiter Daten verarbeitet haben.
Zur Beantwortung dieser Frage verweisen wir auf einen Beschluss des „Düsseldorfer Kreises“ (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich) aus September 2016 [Zitat]:
„Bisher erteilte Einwilligungen gelten fort, sofern sie der Art nach den Bedingungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen (Erwägungsgrund 171, Satz 3 Datenschutz-Grundverordnung).
Bisher rechtswirksame Einwilligungen erfüllen grundsätzlich diese Bedingungen.
Informationspflichten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung müssen dafür nicht erfüllt sein, da sie keine Bedingungen im Sinne des genannten Erwägungsgrundes sind. Besondere Beachtung verdienen allerdings die folgenden Bedingungen der Datenschutz-Grundverordnung; sind diese Bedingungen nicht erfüllt, gelten bisher erteilte Einwilligungen nicht fort:
Freiwilligkeit („Kopplungsverbot“, Artikel 7 Absatz 4 in Verbindung mit Erwägungsgrund 43 Datenschutz-Grundverordnung),
Altersgrenze: 16 Jahre (soweit im nationalen Recht nichts anderes bestimmt wird; Schutz des Kindeswohls, Artikel 8 Absatz 1 in Verbindung mit Erwägungsgrund 38 Datenschutz-Grundverordnung).“
Für die Mustertexte aus XT/IXOS hat PHARMATECHNIK eine fachanwaltliche Überarbeitung vornehmen lassen, bei der nur einzelne Formulierungen verändert oder entfernt wurden (z.B. wurde „persönliche Informationen“ durch den neuen gesetzlichen Begriff „personenbezogene Daten“ ersetzt).
Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Im Kern wird eine datenschutzrechtlich belastbare Antwort von der Anzahl der Mitarbeiter (sogenannte 20-Mitarbeiter-Grenze) sowie den abschließenden Auslegungen der Datenschutzaufsichtsbehörden abhängig sein.
Da es in der jüngeren Vergangenheit zu dieser Frage unterschiedliche und sich teilweise auch widersprechende Aussagen und Berichterstattungen gab, empfiehlt PHARMATECHNIK im Zweifelsfall die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes zu befragen.
Die schon heute in den Warenwirtschaftssystemen hinterlegten Standard-Einwilligungserklärungen werden im Rahmen der PHARMATECHNIK Serviceangebote laufend auf die gültige Rechtsgrundlage angepasst, damit sie den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Diese Standard-Einwilligungserklärungen sind somit Bestandteil des Warenwirtschaftssystems.
Unter den Begriff „sonstige Formulare“ fallen z.B. unser „Flyer für die Beantragung einer Kundenkarte“ oder auch die „Einwilligungserklärung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter zum Umgang mit biometrischen Daten“, wenn der Apotheker aus Gründen der Datensicherheit ein Fingerprint-System verwenden will.
Wir versenden einen anwaltlich ausgearbeiteten und somit DSGVO-konformen AV-Vertrag, der auch eine entsprechende Verschwiegenheitsklausel enthält (Vertragspunkt 3.10).
Der Zugriff auf die Benutzeroberflächen, Programme und Anwendungen kann durch Passwörter, KeyCards oder auch Fingerprint-Funktionalität geschützt werden.
Hintergrund: die DSGVO ist „technologieoffen“ formuliert und schreibt somit nicht zwingend bestimmte Maßnahmen vor. Diese müssen den aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Wir unterstützen Sie in gewohnter Weise bei der Beachtung und Umsetzung der neuen Vorgaben durch Hilfestellungen und Serviceangebote wie z.B.:
• Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung (früher 'Auftragsdatenverarbeitung')
• Standard-Einwilligungserklärungen für den Einsatz in der Warenwirtschaft
• sonstige Formulare
Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Produktpalette natürlich auch funktional, etwa durch eine programmtechnische Berücksichtigung von Lösch- und Sperrvorgaben für personenbezogene Daten oder auch die Möglichkeit, einem Auskunftsanspruch Ihrer Kunden mit einem entsprechenden Report nachkommen zu können. Über weitere Einzelthemen werden wir Sie sowohl über Newsletter als auch gesonderte Informationsangebote und natürlich auch hier in der Rubrik FAQ fortlaufend informieren.
Eine Einwilligung für die Zusendung von Werbung oder Newsletter muss erteilt sein und es darf kein Widerspruch gegen Werbung vorhanden sein.
Im Zuge neuer Anwendungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur kann es vorkommen, dass Sie die Telematik-ID Ihrer Apotheke in Drittsoftware oder auf Webportalen angeben müssen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die SMC-B verfügen und Ihre Apotheke an die Telematikinfrastruktur angebunden ist.
Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, wo Sie diese Nummer finden können.
Schreiben von D-Trust oder medisign
Jede Apotheke hat nach Zuteilung der SMC-B einen Brief erhalten, in dem die Telematik-ID aufgeführt ist. Der Brief hat folgenden (oder ähnlichen) Wortlaut:
Sehr geehrte/r Max Mustermann,
zur Information und für Ihre Unterlagen erhalten Sie nun die Telematik-ID für Ihre SMC-B Karte mit der ICCSN 998877665544332211: Telematik-ID : 0-00.0.0000000000.00.000
Bitte beachten Sie, dass zukünftig die Telematik-ID jeder SMC-B Ihren Betriebsstätten jeweils eine eigene, eindeutige elektronische Identität in der Telematikinfrastruktur (TI) zuweist. Diese identifiziert und qualifiziert Sie als Leistungserbringerinstitution im Apothekensektor gegenüber der TI. Diese eindeutige Telematik-ID ist in den Zertifikaten Ihrer SMC-B enthalten.
Wie Sie im Modul Kalkulationsmodelle Preisaktionen vorbereiten können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie gezielt nach Artikeln von bestimmten Herstellern, Packungsgrößen, Darreichungsformen oder Lagerartikeln suchen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Die Angabe der MwSt.-Sätze wurde, da sie in folgenden Listen nicht relevanten sind, aus den entsprechenden Auswertungen der Gesundheitskarte entfernt:
•Einkäufe insgesamt
•Einkäufe Selbstmedikation
•Einkäufe Selbstmedikation und Zuzahlungen
•Zuzahlungen
•Verordnungen
Bei diesen Listen ist die MwSt. nicht relevant, da diese nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen (dies kann nur durch die Einzelbelege erfolgen).
Des Weiteren sind die Listen rein informative Ausdrucke/ Aufstellungen/ Aufsummierungen über bezahlte Beträge.
Wie Sie bspw. versorgungsrelevante Wirkstoffe mit Hilfe des Moduls XT-Listen und Analysen auswerten können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie die Rechnungsverwaltung innerhalb der Faktura nutzen können, lesen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Im ersten Schritt müssen Sie rechtzeitig (4-6 Wochen vor Ablauf) bei der NGDA unter https://ngda.de/ die Verlängerung Ihres Zertifikats beantragen.
Eine Anleitung finden Sie unter folgendem Link: https://ngda.de/anleitung-ngda-p/anleitung-zertifikatsverlaengerung.php
Nach der erfolgreichen Zertifikatsverlängerung erhalten Sie von der NGDA einen PIN-Brief per Post und Sie müssen in Ihrem IXOS bzw. XT System das neue Zertifikat hinterlegen.
In IXOS hinterlegen Sie das neue N-ID-Zertifikat unter Systempflege – Firmenstamm - securPharm – F3 Neues Zertifikat.
In XT hinterlegen Sie das neue N-ID-Zertifikat unter Systempflege– Einstellungen/Variablen - Firmenstamm –– securPharm - F3 Neues Zertifikat.
Bei Fragen zur Zertifikatsverlängerung wenden Sie sich bitte an die NGDA (https://ngda.de/).
In IXOS finden Sie die Information unter Systempflege– Firmenstamm - securPharm
In XT finden Sie die Information unter Systempflege – Einstellungen/Variablen - Firmenstamm – securPharm
Was Sie tun müssen, um ihr Zertifikat bei der NGDA zu verlängern können Sie unter www.pharmatechnik.de/securpharm/ nachlesen.
Ältere oder weniger gebräuchliche Bezeichnungen von Teedrogen oder chemischen Substanzen können die Bestellung von Kundenwünschen erschweren.
Bei der Recherche kann die ABDA-Datenbank helfen.
Wie Sie dabei vergehen sollten, können Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikellesen.
Manche Kunden wünschen sich einen Teilbon, auf dem nur ein bestimmtes Subtotal ausgewiesen ist. Diesem Wunsch können Sie in XT nachkommen.
Lesen Sie dazu unseren Tipps&Tricks-Artikel.
Spätestens nach der Bestellung Ihres PHARMATECHNIK TI-Paket sollten Sie den PHARMATECHNIK TI-Ready-Check durchführen.
Diesen können Sie unter www.pharmatechnik.de/ti durchführen. Um den PHARMATECHNIK TI-Ready-Check durchführen zu können brauchen Sie Ihre PHARMATECHNIK Kundennummer und Ihre IDF Nummer.
Die SMC-B Karte wird einmal pro IK-Nummer finanziert und der eHBA einmal pro Apothekeninhaber.
Bei OHG oder GbR auf Nachweis auch für jeden Inhaber einmal.
Ja, alle Zertifikate in der TI laufen ab Herstellung 5 Jahre, danach muss ein Austausch erfolgen.
Das macht der Arzt, Sie erhalten immer die aktuellsten Informationen, wenn Sie die eGK einlesen.
PHARMATECHNIK hat ausreichend Ersatz-Konnektoren in den Geschäftsstellen und 250 nach Gematik-Vorgaben zertifizierten Mitarbeiter, somit ist ein umgehender Tausch eine eines Konnektors immer gewährleistet.
Nach unserem Kenntnisstand sind die 3,1 Millionen in der Testregion Westphalen-Lippe ausgestattet, für die restlichen 66,9 Millionen Versicherten fängt der Versand der PIN jetzt an.
Ihr Internet-Zugang sollte im Download mindestens eine Geschwindigkeit von 6 Mbps/s (DSL 6000) haben. Diese können Sie unter www.speedtest.net/de prüfen.
Bereits heute gibt es in der Apotheke eine ganze Reihe von kritischen Anwendungen die über einen stabilen und schnellen Internetanschluss angebunden und angewiesen sind. z. Bsp. muss bei der Abgabe von Arzneimitteln online im Rahmen der EU-Fälschungsrichtlinie eine Abfrage bei securPharm stattfindet. Aber auch notwendige Verfügbarkeitsabfragen im Rahmen von Rabattverträgen, müssen online bei Großhändlern stattfinden. Wir gehen deshalb davon aus, dass bereits heute auch die notwendige Internetverfügbarkeit für den Anschluss an die TI gewährleistet ist.
Die Bestellung erfolgt in zwei Schritten.
Die Bestellung läuft nicht direkt über die Apothekensoftwarehäuser, diese unterstützen aber bei diesem Prozess.
Unter www.pharmatechnik.de/smcb können Sie neben der SMC-B Karte auch den eHBA bestellen.
Für die Installation der TI in Ihrer Apotheke ist die SMC-B Karte zwingend notwendig. Der eHBA muss nicht am Tag der TI-Installation vorliegen.
Ja, PHARMATECHNIK hat bereits von der Gematik eine so genannte Konformitätserklärung erhalten.
Nachdem nun der erste eHealth Konnektor durch die gematik die Zulassung erhalten hat, hat der Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V. (NNF) den portalgestützten TI-Antrag zur Beantragung der Erstattungspauschalen freigeschaltet.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie unter
https://www.dav-notdienstfonds.de/ti-themen/uebersicht/
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an den Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V.
Beim QVDA handelt es sich um einen qualifizierten Vertrauensanbieter. Dieser ist für die Herstellung der SMC-B und des HBA zuständig und wird im ersten Schritt des Beantragungsprozesses dieser Karten von Ihnen als Antragsteller ausgewählt.
Alle Informationen zur SMC-B und HBA können Sie unter www.pharmatechnik.de/smcb nachlesen und auch dort über einen Link bestellen.
Ja, am 24.07.2020 wurde der erste eHealth Konnektor von der Gematik zugelassen. Am gleichen Tag hat PHARMATECHNIK den ersten eHealth Konnektor in der Apotheke am Borkener Klinikum installiert. Mit der ersten Installation hat der sofortige Rollout der TI bundesweit bei PHARMATECHNIK Kunden begonnen.
Ab dem 30.09.2020 ist die Anbindung an die TI für Apotheken verpflichtend und die Voraussetzung, damit digitale Angebote wie das eRezept, die elektronische Patientenakte und der elektronische Medikationsplan verwirklicht werden können.
Haben Sie das PHARMATECHNIK TI-Paket noch nicht bestellt, so können Sie dieses unter www.pharmatechnik.de/ti tun. Nutzen Sie unseren SMART-Service und wir erledigen die TI-Bestellung für Sie.
In der aktuellen Situation, vor allem in Hinblick auf COVID-19, ist auf erhöhte Hygiene zu achten. Neben den allgemeinen Hinweisen des Robert Koch Instituts möchten wir Ihnen hier eine Empfehlung geben, wie Sie Ihre EC-Geräte, Kundendisplays und weitere elektronische Geräte sicher und schonend reinigen können.
Unsere Empfehlungen finden Sie in diesem Dokument.
Eine Übersicht über den Inhalt der Vereinbarung und die Bedeutung für die Rezeptbelieferung finden Sie in der Sondermeldung "COVID-19: Vereinbarung zum Rahmenvertrag über Abweichungen von den Austausch- und Auswahlregelungen“
Die AOK Rheinland/Hamburg, die Ersatzkassen sowie weitere Primärkassen gestatten inzwischen das Übergehen von Rabattverträgen, wenn der Rabattartikel nicht auf Lager ist und bestellt werden muss.
Es dürfen stattdessen geeignete Lagerartikel unter Verwendung der üblichen Sonder-PZN für die unverzügliche Abgabe abgegeben werden. Diese Maßnahme soll helfen, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen.
Für die Rezeptbelieferung zulasten der teilnehmenden Kassen bedeutet dies folgendes:
Der Rahmenvertrag und die gültigen Rabattverträge sind grundsätzlich weiterhin zu beachten. Führen Sie die Artikelsuchen in IXOS/XT wie gewohnt durch, um nach Möglichkeit rabattbegünstigte Arzneimittel für Ihre Patienten auszuwählen.
Wenn ein rabattbegünstigter oder preisgünstiger Artikel nicht vorrätig ist, dürfen Sie den nächstgünstigen Artikel auswählen, der an Lager ist, ohne den vorrangig abzugebenden Artikel zu bestellen – auch wenn dieser Artikel lieferbar wäre.
Dies gilt für Rabattartikel ebenso wie für preisgünstige Artikel nach aut idem oder Importregelung.
Verwenden Sie in diesen Fällen das gewohnte Sonderkennzeichen PZN 02567024 mit dem Faktor 5 (bei Nichtabgabe Rabattartikel) oder 6 (Nichtabgabe preisgünstiger Artikel) wegen unverzüglicher Abgabe. IXOS/XT weist Sie im Verkaufsvorgang wie gewohnt auf die Notwendigkeit der Sonder-PZN hin.
Wir empfehlen, in diesen Fällen den Grund für die Nichtabgabe des Rabattartikels bzw. preisgünstigen Artikels auf dem Rezeptformular schriftlich zu dokumentieren (z. B. "Corona").
Immer mehr Kassen schließen sich in diesen Tagen dieser Regelung an. Bitte beachten Sie diesbezüglich entsprechende aktuelle Mitteilungen Ihres zuständigen Verbandes!
In XT werden die Vertragsdaten automatisch täglich sowie nach jedem Serverstart bei den Lieferanten abgefragt. Jede Änderung wird mit einer Infocenter-Meldung signalisiert.
Zur Desinfektion von Scanner-/Geräteoberflächen gibt es eine Empfehlung von der Firma Datalogic.
Die Empfehlung von der Firma Datalogic finden Sie unter folgendem Link: <link www.datalogic.com/deu/medienzentrum/neuigkeiten/desinfektionsempfehlungen-für-datalogic-produkte-nd2-5992.html>https://www.datalogic.com/deu/medienzentrum/neuigkeiten/desinfektionsempfehlungen-für-datalogic-produkte-nd2-5992.html</link>
Damit Sie die Artikelverwaltung optimal nutzen können, haben Sie Möglichkeit die Ansicht zu konfigurieren. Lesen Sie dazu unsere<link fileadmin/user_upload/Pharmatechnik/Downloads/XT/Ansicht_der_Artikelverwaltung_konfigurieren.pdf _blank>Anleitung</link>.
Ja, die Kassensicherungsverordnung enthält keine Bagatellgrenze. Deshalb muss nun auch bei Geschäftsvorgängen mit 0 Euro der Bon gedruckt werden, wie z. B. bei der Rezeptbelieferung an zuzahlungsbefreite Patienten.
Um abgelaufene Zuzahlungsbefreiungen zu löschen, gehen Sie wie folgt vor:
Damit wurde bei den betroffenen Kunden der Status auf zuzahlungspflichtig gesetzt und das Befreiungsdatum gelöscht.
Wenn Sie Ihre Preise bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittelen individuell gestalten, so haben Sie aber auch die Möglichkeit bei Privatrezepten oder grünen Rezepten standardmäßig den ABDA-VK zu berechnen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem <link file:6140 _blank>Tipps&Tricks-Artikel </link>nach.
Die Aut-Idem-Suche kommt sowohl bei der Belieferung von GKV-Rezepten als auch bei Privatrezepten zum Einsatz.
Lesen Sie dazu unseren <link fileadmin/user_upload/Pharmatechnik/Downloads/XT/Tipps_zur_Aut-idem-Suche.pdf _blank>Tipps&Tricks-Artikel</link>.
Die Abgaberangfolge laut Rahmenvertrag erfordert, dass auch bei einer Nichtabgabe von Rabattartikeln bevorzugt preisgünstige Artikel (nach aut idem oder preisgünstige Importe) abgegeben werden. Deshalb gehen Sie in solchen Fällen idealerweise wie folgt vor:
Wenn Sie bei der Eingabe eines Rezeptverkaufs Rabattartikel angezeigt bekommen, diese jedoch nicht abgeben können (wegen Nichtlieferbarkeit, pharmazeutischen Bedenken oder zur Akutversorgung), können Sie die Rabattvertragssuche ganz einfach mit Esc abbrechen und gelangen dann automatisch in die korrekte nachfolgende Suche entsprechend der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags.
Falls es sich um ein Arzneimittel im Generikamarkt handelt:
Es wird eine Aut-idem-Suche durchgeführt. In der Trefferliste der Aut-idem-Suche sehen Sie unter Preisgünstig (nach aut idem) alle preisgünstigen Artikel entsprechend der Aut-idem-Regelung aufgelistet. Wählen Sie das gewünschte Präparat aus. Beim Übernehmen in die Kasse wählen Sie dann das entsprechende Sonderkennzeichen für die Bedruckung aus.
Falls es sich um ein Arzneimittel im Importmarkt handelt:
Es wird eine Importsuche durchgeführt. Sie können nach Wunsch direkt einen Import aus der Liste auswählen, der den GKV-VK des verordneten Artikels nicht übersteigt. Zum Erreichen des Einsparziels von 2 % nach Rahmenvertrag ist jedoch die Auswahl eines preisgünstigen Imports sinnvoll, der nicht teurer ist als der verordnete.
Alternativ können Sie aus einer Trefferliste auch direkt mit Import – F11 in die Importsuche bzw. mit Idem – F12 in die Aut-idem-Suche springen. Entfernen Sie bei Verwendung von Idem – F12 ggf. die Kostenträger-IK aus dem folgenden Fenster, um alle Präparate nach aut idem (und nicht nur Rabattartikel) anzuzeigen, und bestätigen mit Suche starten – F12.
Nach einer zuvor durchgeführten Rabattvertragssuche ist der Weg über die Esc-Taste jedoch der schnellste und sicherste, da XT automatisch den richtigen Weg in entweder die Aut-idem-Suche oder die Importsuche einschlägt.
Die Rückmeldungen des Großhandels nach Online-Anfragen werden automatisch für drei Jahre in XT gespeichert.
Es kann daher nützlich sein, die automatische Online-Anfrage für Verkaufsvorgänge und Trefferlisten zu aktivieren. So wird die (Nicht-)Verfügbarkeit bei jeder Nachlieferung im Verkauf und bei jeder Artikelsuche (z. B. Rabattvertrags-, aut idem- oder Importsuche) automatisch in XT dokumentiert. Sie finden die Einstellungen dafür unter Systempflege -> Einstellungen / Variablen -> Kassenparam. Im Reiter Online-Anfrage können Sie die Punkte Automatische Online-Anfrage im Verkauf und Automatische Online-Anfrage der Artikeltrefferlisten kassenübergreifend aktivieren. Im Reiter Kassen -> Lokale Parameter lassen sich diese Einstellungen für die gewünschte Kasse individuell tätigen.
Wenn Sie mit dem Rezeptscan arbeiten müssen Sie die Spalte Kz. Onlineanfrage konfigurieren, damit die Online Anfrage erfolgt und gespeichert wird.
Um die Einstellung vorzunehmen gehen Sie wie folgt vor:
Sie öffnen das Einstellungsfenster aus dem Rezeptscan-Fenster über die Funktionstaste Alt + F12 – Einstellungen. Unter dem Karteireiter Artikel-Spalten übernehmen Sie das Kennzeichen Kz. Onlineanfrage über die Pfeile von der linken auf die rechte Seite derTabelle. Speichern Sie die Änderung mit Speichern – F1.
Wenn Sie die Ergebnisse einer durchgeführten Online-Anfrage in der Artikelverwaltung direkt ausdrucken möchten, wählen Sie Rückmeld. drucken OA – Alt+F8.
Um in den Rückmeldungen für einen bestimmten Artikel zu recherchieren, suchen Sie den Artikel in der Artikelverwaltung heraus, öffnen Sie die Artikeldetails – F8 und wählen Sie dann OA Recherche – Alt+F8. Wählen Sie den gewünschten Zeitraum aus und bestätigen Sie mit OK – F12. So können Sie das Ergebnis in der Druckvorschau einsehen und dann ausdrucken.
Um in Defektmeldungen des Großhandels zu recherchieren, können Sie das Programm Lieferungen anzeigen im Menü Sortiment aufrufen. Wählen Sie den Menüpunkt Rückmeldungen aus, geben Sie den gewünschten Auswertungszeitraum und bei Bedarf den gesuchten Artikel ein und bestätigen Sie mit OK – F12. Sie können das Ergebnis in der Druckvorschau einsehen und dann ausdrucken.
Mehr dazu lesen Sie in unserem <link file:5905 _blank>Tipps&Tricks-Artikel</link> zum Thema.
Hinweis: Für die Nutzung der Online-Anfrage ist eine schnelle Internetanbindung der Apotheken-Warenwirtschaft, in der Regel über einen DSL-Anschluss, Voraussetzung.
Der Rahmenvertrag schreibt zwei Online-Anfragen als Nichtverfügbarkeitsnachweis vor. Mit der Online-Anfrage bei zwei oder mehr Großhändlern ist diese Anforderung erfüllt.
Falls Ihre Apotheke nur mit einem Großhändler zusammenarbeitet, sollten Sie einen eigenen Prozess definieren, um die vorgeschriebenen zwei Anfragen in sinnvollem Zeitabstand sicherzustellen.
Ein mögliches Vorgehen könnte sein, Rezepte, auf denen abzugebende Artikel bei der ersten Verfügbarkeitsanfrage während des Kassenvorgangs als nicht lieferbar vom Großhandel zurückgemeldet wurden, separat zu sammeln. Diese Rezepte oder die betreffenden Verordnungszeilen können dann später erneut an der Kasse gescannt bzw. eingegeben werden. Nach erfolgter Online-Anfrage kann der Kassenvorgang dann abgebrochen werden.
Wenn Sie zu einem Wirkstoff einen Lagerartikel suchen, können Sie das an der Kasse über die Erweiterte Suche machen. Wie Sie dabei vorgehen, lesen sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel .
Wenn ein Kunde länger nicht mehr in Ihrer Apotheke war, kann es sein, dass sich in der Zwischenzeit die Krankenkasse geändert hat.
Damit in so einem Fall eine falsche Zuordnung der Rabattverträge vermieden wird, sollte der neue Kostenträger in der Adressverwaltung aktualisiert werden.
Wie Sie sich eine Hinweismeldung an der Kasse konfigurieren können, lesen Sie in unserem <link file:5860 _blank>Tipps&Tricks-Artikel</link>.
Arbeiten Sie mit Partnerapotheken im Verbund, so haben Sie die Möglichkeit die Funktion Lagerabgleich zu nutzen, um Kunden evtl. Warte- oder Abholzeiten zu ersparen.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem <link file:5803 _blank>Tipps&Tricks-Artikel</link>.
In Kasse und Faktura:
Im Fenster Artikel gegenscannen erkennen Sie nicht abgabebereite Packungen nach dem Scannen des DataMatrix-Codes an einem roten Icon. Der Detailbereich gibt Auskunft über die Rückmeldung des securPharm-Servers und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen. Um eine nicht abgabebereite Packung aus dem Vorgang zu entfernen, markieren Sie sie und wählen Sie Packung entfernen – F4. Es erfolgt eine Anfrage, ob die Packung auch separiert werden soll. Sofern ein Fälschungsverdacht besteht, wählen Sie Entfernen und Quarantäne aus. POS-Artikel, die in Quarantäne gelegt werden, werden dabei vom Bestand in der Warenwirtschaft abgebucht.
In der securPharm-Verwaltung:
Im Menü Sortiment finden Sie die securPharm-Verwaltung. Dort sehen Sie eine Übersicht über die für securPharm gescannten verifikationspflichtigen und teilweise verifikationspflichtigen Packungen mit detaillierter Auflistung des Kommunikationsprotokolls mit dem securPharm-Server. Um eine Packung in Quarantäne zu legen, markieren Sie sie und wählen Sie Quarantäne legen – F11. POS-Artikel, die in Quarantäne gelegt werden, werden dabei vom Bestand in der Warenwirtschaft abgebucht.
Mit Quarantäne aufheben – Strg+F11 können Sie den Quarantäne-Status einer Packung wieder aufheben, wenn kein Fälschungsverdacht mehr besteht. Für POS-Artikel, deren Quarantäne aufgehoben wird, wird die Packung zum Bestand in der Warenwirtschaft zugebucht.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Um wirtschaftlich optimal zu bestellen, müssen die aktuellen Angebotslisten mit dem entsprechendem Großhändler in XT verknüpft werden.
Wie Sie dies einstellen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Informieren Sie sich <link file:5784 _blank>hier</link>.
Der Import- und Generikamarkt schließen sich zukünftig gegenseitig aus.
Im Importmarkt gelten neue Regeln zur Ermittlung der Preisgünstigkeit (15/15/5- statt 15/15-Regel und ggf. wird der Festbetrag herangezogen zur Ermittlung der Preisgrenze, ab wann ein Import als preisgünstig gilt.)
15/15/5-Regel:
Ein Import gilt als preisgünstig, falls der für den Versicherten maßgebliche Abgabepreis der Packung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte
unterhalb des Preises des Referenzarzneimittels einnimmt.
Im Generikamarkt werden bei der Ermittlung der Preisgünstigkeit zukünftig die "gesetzlichen Rabatte" (Abschläge nach § 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b SGB V) berücksichtigt.
Falls kein rabattbegünstigtes Arzneimittel vorhanden ist, stehen im Generikamarkt zukünftig nur die vier im GKV-VK preisgünstigsten Fertigarzneimittel zur Auswahl. (Vorher: Rahmenvertrag § 4 Absatz 4: "Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel … nicht zustande, … stehen … die drei preisgünstigsten Arzneimittel … und … zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl …").
Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V ist ein zentrales Regelwerk. Er wird zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) geschlossen und enthält alle wichtigen Regeln zur Arzneimittelversorgung GKV-Versicherter und zur Abrechnung zwischen Apotheken und gesetzlichen Krankenkassen.
Sie können den vollständigen Vertrag auf der Website der ABDA unter <link www.abda.de/fileadmin/assets/Vertraege/Rahmenvertrag-Arzneimittelversorgung-Paragraf-129-Abs-2-SGB-V-idF-2019-01-01.pdf>diesem Link</link> einsehen.
Zentraler Punkt ist die Umsetzung der Abgaberegeln durch unsere Warenwirtschaft. Den Umstellungsprozess begleiten wir für Sie, unsere Kunden und deren Apothekenteams, mit umfangreichen Informationen. Zentral sind an dieser Stelle die bereits ab Mitte Juni beginnenden Webinare, zu denen wir Sie herzlich einladen möchten. Darin wird auf die Auswirkungen der Änderungen in Ihrer Warenwirtschaft eingegangen. Sie können sich bereits heute unter www.PHARMATECHNIK.de/service/akademie-dr-graessner/webcollege/ für einen der Termine registrieren. Auch in IXOS aktuell (IXOS-Kunden) oder in unserem Briefkasten (XT-Kunden) werden wir Sie mit wichtigen Informationen versorgen.
Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V ist ein zentrales Regelwerk. Er wird zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) geschlossen und enthält alle wichtigen Regeln zur Arzneimittelversorgung GKV-Versicherter und zur Abrechnung zwischen Apotheken und gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmenvertrag wird unter anderem die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel geregelt, also z.B. unter welchen Bedingungen preisgünstige wirkstoffgleiche Arzneimittel oder preisgünstige Import-Arzneimittel abgegeben werden müssen.
Wie ein neuer Großhändler in der XT-Warenlogistik richtig hinterlegt und konfiguriert wird, lesen Sie in unserem <link fileadmin/user_upload/Pharmatechnik/Downloads/XT/Neuer_Grosshandel.pdf _blank>Tipps&Tricks-Artikel </link>nach.
Wie Sie sich einen fiktiven Kunden zur Beratung anlegen können, lesen Sie in unserem <link file:5722 _blank>Tipps&Tricks-Artikel </link>nach.
Sie haben die Möglichkeit, sich bei Bestellungen auf Kühlartikel hinweisen zu lassen. Wie Sie die entsprechenden Einstellungen vornehmen, zeigen wir Ihnen im Tipps&Tricks-Artikel.
In unserem <link fileadmin user_upload pharmatechnik downloads xt kuenstliche_befruchtung.pdf _blank>Tipps&Tricks-Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Rezepte für Arzneimittel zur künstlichen Befruchtung sicher beliefern können. Klicken Sie den Link an und informieren sich.
Über die Versichertenkarte oder manuell haben Sie versehentlich Adressen doppelt in der Adressverwaltung angelegt.
Um diese zusammenzuführen, müssen die Einträge in den Feldern Vorname, Name, Straße und Ort übereinstimmen.
Wie das genau funktioniert, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel nach.
Wir haben für Sie Best Practice Empfehlungen rund um securPharm zusammengestellt. Klicken Sie hier und informieren sich.
Ab dem 9.2.2019 ist es bei vorübergehenden technischen Störungen zum Zeitpunkt der Abgabe erlaubt, Arzneimittel abzugeben und die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchzuführen, sobald die Störungen behoben sind. Hierfür haben wir in IXOS und XT eine Möglichkeit geschaffen, die Daten zeitlich unbegrenzt zwischenzuspeichern und sobald das System wieder online ist, werden die betroffenen Artikel dann aus dem securPharm System ausgebucht. Dies geschieht vollkommen automatisch, Sie müssen hier nichts weiter tun.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Um Sie optimal auf den Start von securPharm vorzubereiten, haben wir für Sie das Wichtigste zusammengefasst. Klicken Sie unseren Tipps&Tricks-Artikelan und informieren sich.
1. Es gibt aktuell Arzneimittel mit „falschen“ securPharm Data Matrix Codes auf der Packung. Hier haben sich die Hersteller nicht an die offiziellen Vorgaben (Spezifikation) gehalten, wie ein securPharm Data Matrix Code codiert sein muss. Aus diesen Codes können die securPharm-Informationen deshalb nicht ausgelesen werden. Mit einer Softwareanpassung ermöglichen wir es, zumindest die PZN aus dem Code auszulesen.
2. Es gibt auch einige nicht verifizierungspflichtige Präparate, die Data Matrix Codes auf der Packung aufgedruckt haben, die keinen gängigen Formaten entsprechen und somit auch nicht von den Warenwirtschaftssystemen gelesen werden können.
3. Es gibt Packungen mit einem Data Matrix Code in schlechter Druckqualität, welche technisch bedingt nicht von den Artikelscannern gelesen werden können.
In allen Fällen empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Packung einen weiteren Code enthält und diesen zu scannen. Wenn es sich um eine verifizierungspflichtige Packung handelt, so müssen Sie – sofern vorhanden – die auf der Packung in Klarschrift aufgedruckten securPharm-Daten manuell erfassen. Bei teilweise verifizierungspflichten Artikeln, können Sie die Eingabe des securPharm-Codes im Fenster Artikel gegenscannen mit Artikel umgehen – F5 überspringen.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Nein, wenn Sie einen Verkaufsvorgang abbrechen, bevor der Bezahlvorgang abgeschlossen wurde, müssen Sie die Packung nicht wieder in das securPharm-System einbuchen. Das Ausbuchen aus dem securPharm-System erfolgt erst nach dem Bezahlvorgang automatisch durch XT.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Die Verifizierung (Überprüfung auf Abgabebereitschaft) der Packung erfolgt nach dem Scannen des securPharm Data Matrix Codes. Die Deaktivierung, d.h. das Ausbuchen aus dem securPharm-System, erfolgt erst nach dem Abschluss des Verkaufsvorgangs, also nach dem Bezahlvorgang.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Wenn die Packung einen Data Matrix Code trägt, scannen Sie diesen ein und das XT System erkennt, ob es sich um eine verifizierungspflichtige Packung handelt oder nicht.
Wenn die Packung keinen Data Matrix Code trägt, scannen Sie den Strichcode ab. Handelt es sich um eine teilweise verifizierungspflichte Packung, d.h. es sind grundsätzlich Packungen mit und ohne securPharm Data Matrix Code auf dem Markt, so kann die Abfrage zum Scannen des securPharm-Codes erscheinen.
In dem Fall übergehen Sie die Eingabe des securPharm-Codes im Fenster Packungsinformationen erfassen mit Artikel-Eing. umgehen – F5.
Wir haben XT nochmals im Hinblick auf Bestandsware optimiert, so dass es im Verkaufsprozess oder im Wareneingang nicht zu falschen securPharm-Rückmeldungen kommt.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Wie Sie in XT einen Lieferanten als bevorzugt markieren können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Damit Sie sich über das Inventur-Handbuch und unsere Tipps&Tricks hinaus noch über besondere Fälle informieren können, haben wir für Sie eine Sammlung an FAQs zusammengestellt. Klicken Sie hier.
Wie Sie Ersatzartikel richtig verbuchen und eine Abholung eines Ersatzartikels auflösen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Ab dem 9. Februar 2019 müssen alle Apotheken in Deutschland die Echtheit von verifizierungspflichtigen Arzneimitteln bei der Abgabe überprüfen und diese aus der securPharm-Datenbank ausbuchen.
Wie Sie bei POR-Lagerhaltung Ihre Arbeitsweise bis zu diesem Zeitpunkt umstellen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Am Beratungsplatz wird für alle securPharm-pflichtigen Packungen automatisch das Gegenscan-Fenster aufgeblendet und das Scannen der Data Matrix Codes angefordert. Die Verifizierung beim securPharm-Server findet an dieser Stelle im Hintergrund statt.
An der Zahlkasse werden die verifizierten Packungen dann nach Bezahlung beim Totalabschluss automatisch ausgebucht – ein erneutes Scannen des securPharm-Codes an der Zahlkasse ist nicht erforderlich.
Ab dem 9. Februar 2019 müssen alle Apotheken in Deutschland die Echtheit von verifizierungspflichtigen Arzneimitteln bei der Abgabe überprüfen und sie aus der Datenbank ausbuchen.
Für die Teilnahme an securPharm muss sich jede Apotheke bei der NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH) legitimieren.
Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
In der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) legt der G-BA sogenannte Verordnungsvorgaben fest. Ärzte können bestimmte Präparate nur unter festgelegten Bedingungen verordnen.
Wie Sie die Verordnungsvorgaben in XT einsehen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Zeichen machen das Arbeiten in unserem Warenwirtschaftssystem leichter. Die meisten Icons sind mit Tooltips versehen.
Damit Sie sich eine Übersicht über alle Icons machen können, haben wir Ihnen eine Liste zusammengestellt.
Diese können Sie sich in unserem Tipps&Tricks-Artikelaufrufen und ggf. ausdrucken.
Auf der Packung sind Seriennummer und der Produktcode in Klarschrift angegeben und können im Warenwirtschaftssystem auch manuell erfasst werden.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Um Sicherheit vor Fremdzugriffen zu ermöglichen, aber auch um das versehentliche Arbeiten auf dem falschen Bediener zu vermeiden, wurde die kostenpflichtige XT Fingerprint Benutzererkennung entwickelt.
Wie Sie Fingerprint einrichten können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Das securPharm System schreibt vor, dass bei der Abgabe an den Kunden die Packung auf Echtheit geprüft und aus dem securPharm System ausgebucht werden muss. Bei einer Abholung erscheint in Ihrem System das Eingabe-/Scannfenster zur Echtheitsprüfung und Ausbuchen aus dem securPharm System beim Auflösen der Abholung. Somit müssen Sie ab 09.Februar 2019 mit den Pharmatechnik Abholscheinen arbeiten.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Nein, die Art der Lagerhaltung spielt keine Rolle.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Gezielte Direktbestellungen größerer Mengen bei einzelnen Herstellern können sinnvoll sein, um von günstigen Einkaufskonditionen oder kurzfristigen Angeboten zu profitieren.
Um solche Bestellungen optimal zu planen, können Sie in XT Auswertungen mit festgelegten Kriterien anzeigen und ausdrucken sowie die erhaltenen Daten weiterverarbeiten.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Fingerprint kann als Weiterentwicklung der XT-Key-Card verstanden werden. Wie bei der Key-Card-Lösung werden gesperrte Programm-Module an der Datenkasse bei einer bestehenden Berechtigung freigeschaltet und ein Benutzerwechsel ermöglicht.
Auch das Sperren des Hostrechners ist möglich – mit Fingerprint oder Passworteingabe lassen sich die PT-Programme des PTDesktop dann vor Fremdzugriffen schützen.
Fingerprint kann für alle Programme, Module und Funktionen verwendet werden, bei denen in der Berechtigungsverwaltung die Sperrung mit einem benutzerspezifischen Kennwort möglich ist.Wie Sie mit dem Statistikübertrag die Statistik eines ausgewählten Artikels auf einen anderen Artikel übertragen und damit Ihr Lager optimieren können, lesen Sie bitte in unserem dem Tipps&Tricks-Artikel nach.
Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die Einwilligungserklärungen zur Speicherung personenbezogener Daten überarbeitet.
Wie Sie diese nach Ihren Wünschen anpassen können, lesen Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Eine Video-Anleitung finden Sie zusätzlich auf unserem YouTube-Kanal.
Damit die Verarbeitung von Kundendaten sowohl rechtskonform als auch abgestimmt auf Ihre Abläufe in Ihrer Apotheke stattfinden kann, ist es wichtig, dass Sie einige Einstellungen in Ihrem XT-System vornehmen.
Lesen Sie dazu in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Auch wenn Sie einen Kassenvorgang abgeschlossen haben, können Sie trotzdem im Nachhinein die Zahlungsart korrigieren.
Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikelnach.
Da bei Impfstoffen der Herstellerabschlag (Rabatt nach § 130a (2) SGB V) kammerbereichs-und kostenträgerspezifisch ist, kann es passieren, dass der in der Artikelverwaltung angezeigte GKV-VK bei Impfstoffen vom GKV-VK im Verkaufsvorgang abweicht.
Wie Sie problemlos einen kostengünstigen Impfstoff zur Abrechnung finden können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Dies ist über die Einstellung der entsprechenden Konfigurationsparameter möglich. Eine Beschreibung der Einstellungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Tipps&Tricks Artikel zum Thema.
Hierzu sind entsprechende Einstellmöglichkeiten (Konfigurationsparameter) in XT vorhanden. Eine Beschreibung der Einstellungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Tipps&Tricks Artikel zum Thema.
XT > Firmenstamm > Finanzen > Datenschutzbeauftragter
Mehr dazu finden Sie in der Beschreibung zum Update 76.0.85.
Bei der patientenindividuellen Verblisterung von Medikamenten wird das individuelle Erkennungsmerkmal vor dem ersten Öffnen der Packung aus dem System ausgebucht. Am weiteren Vorgehen ändert sich nichts.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Beim patientenindividuellen Stellen von Medikamenten wird das individuelle Erkennungsmerkmal vor dem ersten Öffnen der Packung aus dem System ausgebucht. Am weiteren Vorgehen ändert sich nichts.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Nein.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Für die Speicherung der Ergebnisse in der Warenwirtschaft gibt es durch securPharm keine Vorgaben.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Die Daten aus der Protokolldatei werden in einer Datenbank gespeichert. Dies dient dazu, später den Prüfpfad im Fall eines Fälschungsverdachts aufbauen zu können. Der Apothekenserver liefert hier den Zeitpunkt der Anfrage und die Betriebsstätte der Anfrage.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Wenn die Packung verfallen oder so beschädigt ist, dass sie nicht mehr abgegeben werden kann, muss der Code vor der Entsorgung aus dem System ausgebucht werden.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
§ 17 Abs. 6c Satz 1 Nr. 5 ApBetrO erlaubt den Bezug von anderen Apotheken in dringenden Fällen. Hier verifiziert die liefernde Apotheke die Packung vor der Weitergabe, die annehmende Apotheke bucht die Packung dann während des Abgabeprozesses aus dem System aus. Der Dokumentationspflicht aus § 17 Abs. 6c Satz 2 ApBetrO (Chargennummer) wird durch die Speicherung des Verifizierungsergebnisses in den Apothekensystemen Rechnung getragen.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Nein, das Medikament darf nicht ausgebucht werden, da der Status der Packung im System weiterhin auf „abgabebereit“ bleiben muss. Der Großhändler wird den Status bei Rücknahme der Packung überprüfen.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Die delegierte Verordnung legt fest, dass die die Antwortzeit des Systems – ohne Berücksichtigung der Geschwindigkeit der Internetverbindung – bei mindestens 95 % der Abfragen unter 300 Millisekunden liegen muss. Die Leistung des Datenspeichers muss es Apotheken ermöglichen, ihre Tätigkeit ohne wesentliche Zeitverzögerung auszuführen. Die Partner in securPharm haben sich übrigens auf höhere Anforderungen hin verabredet.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Die Durchführung von Chargenüberprüfungen, bei denen eine verifizierungspflichtige Packung geöffnet werden muss, wird wegen des zuvor geschilderten Risikos für die weitere Verwendbarkeit der Packung und des damit einhergehenden finanziellen Risikos für die Apotheken nicht mehr empfohlen. Die entsprechenden Arzneimittel sollen durch die pharmazeutische Industrie stattdessen zurückgerufen werden.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Bei einem Bruch des Originalitätsverschlusses innerhalb der Apotheke, z. B. zu Prüfungszwecken, muss dieser Bruch dokumentiert und die Packung entsprechend gekennzeichnet und wiederversiegelt werden. (Grundsätzlich kann die so wiederversiegelte Packung auch an andere Marktteilnehmer weiterverkauft werden, es ist aber davon auszugehen, dass es hier nur eine sehr geringe Bereitschaft zum Kauf entsprechender Ware geben wird.) Bei einem Bruch außerhalb des Kontrollbereichs der Apotheke verliert die Packung ihre Abgabefähigkeit. Es wird dementsprechend dringend empfohlen bei Wareneingang die Unversehrtheit der Packung, neben dem Scan des individuellen Erkennungsmerkmals, zu überprüfen.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Ja, der Botendienst liegt im Kontrollbereich der Apotheke und somit kann ein bereits ausgebuchtes Arzneimittel innerhalb von 10 Tagen wieder in das System zurückgebucht werden.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Die Rückbuchungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ausbuchung und endet nach exakt 10 Tagen zur selben Uhrzeit.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Versorgt Ihre öffentliche Apotheke nach §14 (4) des Gesetzes über das Apothekenwesen ein Krankenhaus, so benötigen Sie keine separate Legitimation der Betriebsstätte als Krankenhausversorgende Apotheke. Es genügt die Legitimation der öffentlichen Apotheke.
(Quelle: https://ngda.de/produkte-projekte/faq-helpdesk/)
Wie Sie Kompressionsstrümpfe nach Maß korrekt abrechnen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikelnach.
Ja, Sie können aus einem Normalverkauf einen Packzettel drucken.
Haben Sie mehrere Subtotals erfasst, werden Sie nach Anwahl von Packzettel - F9 gefragt, ob alle Subtotals, nur dieses Subtotal oder die Artikel der GKV-Rezepte auf den Packzettel gedruckt werden sollen.
Die Lagerartikel werden jeweils getrennt nach Subtotal auf den Packzettel gedruckt.
Möchten Sie die erfassten Lagerartikel alphabetisch und ohne Subtotal-Zuordnung auf den Packzettel drucken, markieren Sie bitte die Checkbox Artikel in alphabetischer Reihenfolge drucken in den Kassenparametern Bon-Konfig [Alt+F5], Konfiguration [Alt+F9].
Damit bestimmte Funktionen nur von den dafür vorgesehenen Mitarbeitern ausgeführt werden, kann es sinnvoll sein, wenn Sie eigene Kennwörter vergeben.
Informieren Sie sich in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Mit Hilfe des kostenpflichtigen Programms BtM-info und Verwaltung können Sie unkompliziert und gesetzeskonform Ihre BtM-Dokumentation erledigen.
Informieren Sie sich in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Die Prozesse und Dokumente außerhalb der Warenwirtschaft DSGVO-konform gestalten
In XT die Systemeinstellungen rechtskonform einstellen; die konkreten Werte muss der Verantwortliche, ggf. in Zusammenarbeit mit (s)einem Rechtsvertreter und Berufsorganisationen festlegen
In XT Daten sauber pflegen - dies erleichtert die Zuordnung zu spezifischen Personen und damit ein korrektes Umgehen mit Kundenanfragen im Bereich des Datenschutzes
Haftbar bei Verstößen gegen die DSGVO ist immer der Verantwortliche, also der Apothekeninhaber. Daher müssen Sie dies für Ihre Apotheke individuell entscheiden. Wenn bisher schon alle Mitarbeiter vertrauensvoll mit personenbezogenen Daten umgegangen sind, erreichen Sie mit der Berechtigungsverwaltung nur eine zusätzliche Sicherheit in Bezug auf gesperrte Daten im Sinne der DSGVO. Hierzu sollten Sie sich ggf. gesondert informieren.
Nach der neuen DSGVO benötigt die Apotheke von allen Betroffenen eine Einwilligungserklärung. Diese Einwilligung muss auch alle Stellen auflisten, an denen die Daten der betroffenen Person gespeichert, genutzt und verarbeitet werden (Partnerapotheken). Es geht also nicht darum, einen Kontaktaustausch für Heimbewohner auszuschließen, sondern darum sicherzustellen, dass dort, wo das aus Datenschutzgründen gefordert ist, auch eine informierte und vollständige Einwilligung vorliegt. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben obliegt dabei ausschließlich der Apotheke als Verantwortlichem. So muss sich die Apotheke auch um eine datenschutzkonforme Vertragsgestaltung mit dem Heim kümmern, in der alle datenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt sind.
Neben anderen, die für Apotheken i.d.R. nicht relevant sind, führt die DSGVO im Artikel 6 folgende Gründe auf:
Die Einwilligung des Betroffenen
Dafür muss die Apotheke nachweisen können, dass der Betroffene eine Einwilligung zur Datenspeicherung erteilt hat.
Die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben
Dazu gehört etwa die Aufbewahrung aufgrund steuerlicher Aufbewahrungsfristen, bei BtM-Dokumentation usw.
Die Wahrung berechtigter Interessen des Apothekers
Z.B. Steuerprüfung, Retax-Recherche
Diese Interessen sind gegenüber den Interessen des Betroffenen abzuwägen, d.h. das Interesse des Apothekers muss höher sein als jenes des Betroffenen daran, dass die Daten nicht gespeichert werden.
Verantwortlich ist der Apothekeninhaber.
Im ABDA-Artikelstamm ist einigen Artikeln eine PZN, aber kein GTIN-bzw. EAN-Code zugeordnet.
Haben Sie in der Apotheke einen Artikel vorliegen, der zwar einen Barcode für die GTIN/EAN hat, aber keinen für die PZN, dann wird dieser beim Einscannen nicht erkannt.
Wie Sie diese Problematik lösen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikelnach.
Diese müssen gar nicht zurückgebucht werden, da die Packungen erst bei der Abgabe an den Patienten ausgebucht werden müssen. Also in diesem Fall erst wenn die Abholung vom Patienten abgeholt wird.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Sofern eine Abgabe von Teilmengen verordnet ist, muss die Packung beim ersten Öffnen ausgebucht werden. Da ein Teil ihres Inhaltes abgegeben wurde, kann sie nicht wieder eingebucht werden. Der Rest der Packung bleibt aber grundsätzlich verkehrsfähig und kann, bei einer entsprechenden Teilmengenverordnung, in dieser Apotheke abgegeben werden.
(Quelle: www.securpharm.de/apotheken-fragen-und-antworten/)
Nach vielen Scanvorgängen sammelt sich in einem Rezeptscanner Papier- und Druckerstaub an.
Dadurch kann sich die Lesbarkeit und der Rezepteinzug verschlechtern. Wir empfehlen, das Gerät mindestens 1x im Monat zu reinigen.
Die genauere Anleitung dazu und was Sie beachten müssen, können Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel nachlesen.
Wie Sie ohne Probleme eine Tintenpatrone bei einem Epson TM-J 7500-, Epson TM-H5000II- und Epson TM-U950–Drucker wechseln können, lesen Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikelnach.
Wie Sie ohne Probleme eine Bonrolle austauschen, können Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel nachlesen.
Besonders zu neueren Arzneimitteln gibt es oft aktuelle Informationen. Meldungen der AMK (Arzneimittelkommission) sollten im Apothekenalltag besonders beachtet werden.
Mit dem kostenpflichtigen Modul Aktuelle Informationen können Sie alle Meldungen der ABDATA tagesaktuell aufrufen.
Weiteres dazu können Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikelnachlesen.
Fragen zur Beantragung des Zertifikats richten Sie bitte an die NGDA.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Seit dem 9.2.2019 müssen Sie alle verifizierungspflichtigen Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten verifizieren und aus dem System ausbuchen. Außerdem gibt die delegierte Verordnung vor, dass jede Arzneimittelpackung einen Originalitätsverschluss tragen muss. Auch diesen müssen Sie überprüfen, um auszuschließen, dass die Packung bereits geöffnet wurde.
(Quelle:PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus Fälschungsschutzrichtlinie und Delegierter Verordnung, zu der auch die Anbindung an securPharm über den Apothekenserver gehört, trägt der Apothekeninhaber.
Der pharmazeutische Hersteller versieht im Produktionsprozess jede Packung eines verifizierungspflichtigen Arzneimittels mit einer individuellen Seriennummer. Diese Seriennummer wird zusammen mit Produktcode (als PPN oder NTIN ummantelte PZN), Charge und Verfalldatum im Data Matrix Code (und auch klarschriftlich) auf die Packung aufgebracht. Gleichzeitig werden diese Angaben in das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie hochgeladen.
Zur Echtheitsprüfung einer Packung wird der Data Matrix Code der Packung in der Apotheke gescannt. Dies löst eine Überprüfung von Seriennummer und Produktcode gegenüber der Datenbank der pharmazeutischen Industrie aus. Die Verifikationsanfragen aus den Apotheken werden dabei anonymisiert über den Apothekenserver weitergeleitet. Der in dieser Datenbank vermerkte Status einer Packung wird an die Apotheke zurückgemeldet. Wird die Packung nach positiver Rückmeldung abgegeben, wird der Status auf „abgegeben“ gesetzt. Sollte nun eine zweite Packung mit identischer Serien- und Produktnummer verifiziert werden, fällt auf, dass diese bereits abgegeben wurde.
Nein, denn die Packung muss bei der Abgabe an den Patienten ausgebucht werden.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Zur Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland haben die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.), der PHAGRO (Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V.), der vfa (Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.), der BPI (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.), der BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.) sowie die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und die IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH) den Verein securPharm e.V. gegründet. securPharm e.V. ist eine nicht gewinnorientierte Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ziel von securPharm ist es, dass am 9.2.2019 alle deutsche Marktbeteiligten an das System angeschlossen sind. securPharm versteht sich als deutscher Baustein für das EU-weite Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
Grundsätzlich sind alle Packungen, die ein Hersteller ab dem 9.2.2019 in den Verkehr bringt, verifizierungspflichtig. Packungen, die vor diesem Stichtag für den Verkauf oder Vertrieb freigegeben wurden, sind auch ohne die Sicherheitsmerkmale bis zum Ablauf ihres Verfalldatums nicht in ihrer Verkehrsfähigkeit eingeschränkt.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Die IFA-Datenbank bzw. der ABDA-Artikelstamm wird um entsprechende Informationen erweitert. Das Warenwirtschaftssystem meldet der Apotheke, ob es sich um ein verifizierungspflichtiges Produkt handelt.
Grundsätzlich gilt, dass eine Packung bei roter Ampel nicht abgegeben werden darf und separiert werden muss. Nicht jeder Alarm lässt sofort auf eine Fälschung schließen – auch technische Fehler auf Seiten der Hersteller oder eigene Handhabungsfehler (z.B. eine versehentliche Ausbuchung beim Wareneingang) sind denkbar. Gibt es keine guten Gründe für die Annahme, dass ein solcher Fehler vorliegt, ist die Packung als Fälschungsverdacht einzuordnen und die behördlichen Meldewege einzuhalten.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
Derzeit ist noch nicht absehbar, ob es eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung geben wird. Es ist aber unstrittig, dass Apotheker wie bisher die mit dem Erstöffnungsschutz versehene Packung zu Prüfzwecken öffnen dürfen, wenn Sie die Packung nach positiver Prüfung entsprechend kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ist bei Bedarf dem Patienten vor der Abgabe zu erklären. Vor Öffnung der Packung sind die Sicherheitsmerkmale zu überprüfen.
Der Data Matrix Code enthält den Produktcode, welcher die PZN enthält, eine individuelle Seriennummer sowie Chargenbezeichnung und Verfalldatum.
Wenn Sie den Strichcode scannen, prüft ihr Warenwirtschaftssystem, ob es sich um eine verifizierungspflichtiges Produkt handelt und weist Sie in diesem Fall darauf hin, dass Sie den Data Matrix Code scannen müssen.
Die delegierte Verordnung sieht vor, dass Packungen, deren Status auf „abgegeben“ gesetzt wurde, innerhalb von 10 Tagen in derselben Betriebsstätte wieder zurückgebucht werden dürfen. Für die Rücknahme von Arzneimitteln gelten weiterhin die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung, und der Umgang damit liegt, wie bisher, in der Verantwortung des Apothekers.
Gesetzlich ist durch die delegierte Verordnung festgelegt, dass die Echtheitsprüfung „zum Zeitpunkt der Abgabe an die Öffentlichkeit“, d. h. an den Patienten erfolgen muss. Nur die Kontrolle unmittelbar vor Abgabe sichert, dass bei der Echtheitsprüfung die neuesten Informationen genutzt werden können, z. B. weil eventuell eine Charge zwischenzeitlich zurückgerufen wurde oder die Packung bereits in einer anderen Apotheke abgegeben wurde.
Nein. Man kann den securPharm-Check beliebig oft durchführen. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie die Packung nur verifizieren und nicht aus dem System ausbuchen. Sollten Sie eine Packung versehentlich ausbuchen, können Sie das innerhalb von 10 Tagen rückgängig machen. Die delegierte Verordnung sieht vor, dass Packungen, deren Status auf „abgegeben“ gesetzt wurde, innerhalb von 10 Tagen in derselben Betriebsstätte wieder zurückgebucht werden dürfen.
Die erste Verifizierung beim Wareneingang hat zwei wesentliche Vorteile. Zum einen können die Apotheken ihre Warenwirtschaft effizient gestalten, da Chargenbezeichnung und Verfalldatum nicht mehr per Hand eingepflegt werden müssen, sondern zusammen mit der PZN gescannt werden können. Zum anderen können bei einem Scan am Wareneingang nicht-abgabefähige Arzneimittel frühzeitig – und nicht erst in Anwesenheit des Patienten – erkannt und dem entsprechenden Lieferanten zugeordnet werden. Außerdem minimiert ein Scan bei Wareneingang das Risiko.
Jede Packung kann beim Wareneingang oder auch zu einem anderen Zeitpunkt gescannt und geprüft werden. Die Packung wird dabei aber nicht aus dem System ausgebucht und der Status bleibt weiter aktiv. Die Ausbuchung erfolgt erst bei der Abgabe der Packung an den Patienten.
Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Avoxa und errichtet und betreibt den Apothekenserver. Weiterhin ist die NGDA für die Legitimation und das Onboarding der Teilnehmer verantwortlich.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Der europäische Hub wird benötigt, um grenzüberschreitende Warenströme zu ermöglichen. Er vernetzt die Verifikationssysteme der einzelnen Mitgliedsstaaten miteinander, so dass jede mit den Sicherheitsmerkmalen versehene Arzneimittelpackung in jeder Apotheke in Europa überprüft werden kann. Außerdem dient der Hub als weiterer Andockpunkt für pharmazeutische Unternehmer. Diese können wählen, ob sie ihre Packungsdaten national oder direkt über den Hub hochladen.
Mit ausländischen Packungen ist wie mit deutschen Packungen umzugehen. Der Scan des Data Matrix Codes löst eine Verifizierungsanfrage aus, die über den europäischen Hub an das jeweilige nationale System weitergeleitet wird, in dem die Packung gespeichert ist. Verifizieren Sie beispielsweise eine spanische Packung, wird die Verifizierungsanfrage über den europäischen Hub an das spanische nationale Verifikationssystem weitergeleitet.
Parallelimporte tragen eine deutsche Codierung. Parallelimporteure müssen die Seriennummern der Produkte, die sie unter eigenem Namen in Verkehr bringen, aus dem System ausbuchen. Sie nehmen dann die Position als pharmazeutischer Unternehmer ein und erzeugen eigene Seriennummern, die sie in das Herstellerdatenbanksystem hochladen.
Zweidimensionale Barcodes können viele Daten aufnehmen (z.B. zum Produktcode inkl. PZN noch die Seriennummer, die Chargenbezeichnung und das Verfalldatum) und diese mit sehr geringem Platzbedarf abbilden. Ihre Herstellung (Druckverfahren) ist kostengünstig und auch die notwendigen Lesegeräte (Scanner) sind vergleichsweise preiswert. Viele der in den Apotheken vorhandenen Scanner können bereits den zweidimensionalen Data Matrix Code lesen.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
Der pharmazeutische Unternehmer erzeugt an einem Ende der Lieferkette – beim Verpacken des Medikaments – ein Sicherheitsmerkmal, während am anderen Ende der Kette – bei Abgabe an den Patienten in der Apotheke – dieses Sicherheitsmerkmal verifiziert und die Seriennummer ausgebucht wird.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
An das Apothekensystem schließen sich alle Akteure an, die von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffen und nicht pharmazeutische Unternehmer sind, insbesondere öffentliche Apotheken, Krankenhäuser und pharmazeutische Großhändler.
Die deutschen Stakeholder haben sich für ein System entschieden, welches aus verteilten Datenbanken für Apotheken und pharmazeutische Unternehmer besteht. Mit der Ausgestaltung eines Zwei-Server-Modells wird ein besonderer Schutz sensibler Daten gewährleistet, denn Daten für die Prüfprozesse werden nur anonymisiert ausgetauscht. Die Teilsysteme werden außerdem von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben. Das Datenbanksystem für pharmazeutische Unternehmer wird von ACS PharmaProtect GmbH, einer Gesellschaft der Pharmaverbände, betrieben. An das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie werden alle pharmazeutischen Unternehmer angeschlossen, deren Produkte der Verifizierungspflicht unterliegen. Der Apothekenserver wird von der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA) errichtet und betrieben.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
Laut EU-Kommission ist das Aufbringen eines Data Matrix Codes auf OTC-Packungen zulässig, sofern der Data Matrix Codes keine Seriennummer enthält, gleichwohl können Produktcode, Verfalldatum und Chargenbezeichnung maschinenlesbar enthalten sein.
Grundsätzlich gelten die neuen Vorgaben für alle verschreibungspflichtigen Human-Arzneimittel mit Ausnahme der auf der sogenannten White List (Anhang I zur delegierten Verordnung) aufgeführten Arzneimittel. Die White List ist eine Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Arzneimittelkategorien, die die Sicherheitsmerkmale nicht tragen dürfen. In dieser Liste sind 14 Produktkategorien enthalten, darunter Homöopathika, Allergenextrakte, Kontrastmittel und Lösungen für die parenterale Ernährung. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Sicherheitsmerkmale nicht tragen. Ausnahmen sind die in der Black List (Anhang II zur delegierten Verordnung) aufgeführten Arzneimittel. Die Black List ist eine Liste der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Arzneimittelkategorien, die die Sicherheitsmerkmale tragen müssen. Enthalten ist bislang nur Omeprazol in zwei verschiedenen Stärken.
Es werden zum einen die Daten exportiert inkl. eines Begleitdokuments, welches die Exportfelder beschreibt, sowie die Verfahrensdokumentation des Herstellers (PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG).
Wie Sie unkompliziert Hilfsmittel abgeben können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie sich innerhalb der Rabattvertrags- und aut idem-Suche über die Teilbarkeit eines Medikaments informieren können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Die Verfahrensdokumentation des Herstellers muss gemäß den GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) von 1995 für jedes DV-gestützte Buchführungssystem erstellt und bei einer Betriebsprüfung und Kassen-Nachschau an den Prüfer übergeben werden.
Die Verfahrensdokumentation des Herstellers (PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG) für IXOS oder XT, wird automatisch mit dem Datenexport für die Kassennachschau erzeugt und kann gemeinsam mit den exportierten Daten an den Prüfer übergeben werden.
Die eigene Verfahrensdokumentation bildet die innerbetrieblichen Abläufe in der Apotheke in Bezug auf die Nutzung des Warenwirtschaftssystems ab. Die innerbetriebliche Verfahrensdokumentation muss durch die Apotheke erstellt werden.
Ab dem 01.01.2018 wird die Finanzverwaltung noch flexibler: Ohne Ankündigung und auch außerhalb einer Betriebsprüfung dürfen Finanzbeamte dann eine Kassen-Nachschau vornehmen. Was das für Sie konkret bedeutet und wie Sie sich optimal auf die Kassen-Nachschau vorbereiten können, erklärt Ihnen der renommierte Steuerberater Dr. Bellinger in seinem ‚Kassen-Nachschau-Merkblatt für Apotheker‘.
Hier können Sie sich das Merkblatt von Herrn Dr. Bellinger runterladen.
PHARMATECHNIK selbst darf Sie in steuerlichen Fragen weder beraten noch Empfehlungen aussprechen. Bei weiterführenden Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer steuerlichen Vertretung in Verbindung.
PHARMATECHNIK unterstützt Sie funktional, indem z.B. die Weitergabe der elektronischen Daten an den Prüfer bequem und problemlos möglich ist. Wir haben hierfür extra einen Kassen-Nachschau-Datenexport eingerichtet. Sie finden diesen in beiden Warenwirtschaftssystemen (XT/IXOS) unter dem Menüpunkt 'Büro'.
Unser Tipp: sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater, wie Sie Ihren Wechselgeldbestand so dokumentieren, dass damit jederzeit die Kassensturzfähigkeit gewährleistet ist.
Die oftmals ‚Bedienungs- und Programmieranleitungen‘ genannten Dokumente entsprechen unseren bisherigen Erfahrungen nach unserem Anwenderhandbuch sowie den jeweiligen Update-Informationen, auf die Sie jederzeit im System einen Zugriff haben. Zudem stellen wir Ihnen im Rahmen einer Betriebsprüfung mit jedem GoBD-Datenexport auch eine ‚Software-Verfahrensdokumentation‘ sowie weitere begleitende Unterlagen (u.a. auch eine Begleitdokumentation zu den Datenquellen des Exports) zur Verfügung.
Unser Tipp: sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater, was Sie in Ihrer Verantwortung als Steuerpflichtige / Steuerpflichtiger außer den von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen noch zusätzlich an Betriebsdokumentationen zu erstellen haben.
PHARMATECHNIK selbst archiviert zu keinem Zeitpunkt individuelle (Bewegungs-)Daten seiner Kunden. Für eine sachgerechte Aufbewahrung/Archivierung ist allein der Steuerpflichtige verantwortlich. Bitte beachten Sie die besondere Notwendigkeit der Daten-Archivierung im Falle eines Systemwechsels und die Klärung der Wiederherstellbarkeit des 'Alt-Systems'.
In beiden Pharmatechnik-Warenwirtschaftssystemen XT und IXOS kann ein sogenannter 'GoBD-Datenexport' erzeugt und auf einem externen Speichermedium abgelegt werden. Dieser Datenexport beinhaltet auch die geforderten Strukturinformationen (Datei 'index.xml'), damit die Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung in die Prüfsoftware IDEA eingelesen werden können.
Bitte beachten Sie auch für dieses Sicherungsmedium eine entsprechend sachgerechte Aufbewahrung.
Das Thema Datenschutz ist aus der öffentlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken. Jedes Unternehmen, das Kundendaten erhält und verarbeitet, muss sich über die (datenschutz-) rechtliche Zulässigkeit dieses Umgangs Gedanken machen. Dies gilt umso mehr für Apotheken, verarbeiten sie doch besonders sensible (Gesundheits-) Daten.
Was Sie in Ihrem Betrieb grundsätzlich bei der Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO zu berücksichtigen haben, erfahren Sie u.a. über die Datenschutzaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer, über Institutionen für Datenschutz und Datensicherheit sowie über Apothekerverbände, etwa unter den nachfolgenden Internetadressen:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html
https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/
Über alle Teilbereiche und Themen, die direkt unsere Warenwirtschaftssysteme betreffen, erhalten Sie alle notwendigen Informationen selbstverständlich kompakt & zeitnah stets über die Informationskanäle von PHARMATECHNIK.
Wie Sie diverse Dokumentationen in Ihrer Apotheke durchführen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Wie Sie Spezialfälle, z. B. Patienten mit Allergien, bearbeiten können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Der bundeseinheitliche Medikationsplan soll die Arzneimittelsicherheit verbessern.
Wie Sie diesen in der Apotheke erstellen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie sich die Bearbeitung von telefonischen Kundenbestellungen erleichtern können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wenn Ärzte den Wirkstoff auf Rezept verordnen, können Sie über die Wirkstoffsuche das passende Präparat finden.
Wie Sie dabei vorgehen, können Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikellesen.
Gesundheitswerte, wie z. B. BMI, Blutdruck oder Blutzucker, die sich Patienten in der Apotheke bestimmen lassen, können im kostenpflichtigen Medikationsmanagement dokumentiert werden.
Wie Sie dabei vorgehen, können Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikellesen.
Damit Sie Ihre Kunden optimal alternativmedizinisch beraten können, gibt es bei XT das kostenpflichtige Modul Alternative Medizin.
Wie das Modul Sie unterstützt, können Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikelnachlesen.
Retaxationen sind stets ärgerlich und außerdem oft kaum nachzuvollziehen, weil man dazu alte Datenstände zu Preisen und Rabattverträgen braucht.
Mit dem kostenpflichtigen Modul Rx.secure können Sie schnell an Ihrer Kasse bzw. Artikelverwaltung alle wichtigen Informationen einholen.
Die verfügbaren Daten reichen 24 Monate zurück.
Wie Sie dazu vorgehen können, zeigen wir Ihnen hier.
Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, haben Sie die Möglichkeit, an der Datenkasse Dosierungsetiketten für Laufkunden beim Totalabschluss auszudrucken.
Klicken Sie hier, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Mit dem kostenpflichtigen Modul Cross Selling können Sie Ihren Kunden therapieunterstützende Zusatzmedikationen empfehlen.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Um Ihre Kunden pharmazeutisch optimal zu betreuen, haben Sie die Möglichkeit nach Indikationen zu suchen.
Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Um Ihre Kunden pharmazeutisch optimal zu betreuen, werden Sie durch die Informationen der Interaktionsanzeige unterstützt.
Wie Sie an die Informationen gelangen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Wenn Ihr Kunde nach einem bereits bezahlten Rechnungsteilbetrag den Restbetrag nicht begleichen kann, haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung mit dem Status Ausfall zu kennzeichnen.
Dazu markieren Sie in der Faktura im Navigationseintrag Rechn.-Verwaltung die entsprechende teilbezahlte Rechnung und wählen in der Spalte Status im Drop Down-Menü die Option Ausfall aus.
Beispiel: Status 'Ausfall'
Sie können beim Buchen des Wareneingangs die Rechnungsnummer scannen.
Diese wird automatisch in das Feld Rechnungsnr. eingetragen.
Sie können dazu einen beliebigen Scanner Ihrer Apotheke verwenden.
Wenn Sie die Lizenz des CAVE-Moduls besitzen, bekommen Sie mit einem Klick Altersbegrenzungen für Medikamente angezeigt.
Somit können Sie unterschiedliche Altersgruppen in Ihrer Apotheke noch besser beraten und betreuen.
Klicken Sie hierund informieren Sie sich in unserem Tipps & Tricks–Artikel.
Wie Sie schnell und effektiv in den Fachinformationen eines Präparates suchen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Mit der Vergabe von Bonuspunkte können Sie Kunden langfristig an Ihre Apotheke binden.
Wir zeigen Ihnen mit unserem Tipps&Tricks - Artikel, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Müssen Sie eine Herstellernummer beantragen, so können Sie die benötigten <link fileadmin/user_upload/FAQ/XT_Parenteralia_Sondermeldung_Dokumente_Herstellernummer.pdf _blank>Formulare</link> (Musterschreiben Beantragung, Datenerfassungsbogen, Musteranschreiben an Hersteller) nutzen.
Die Angabe ist stets verpflichtend, unabhängig ob Einzel- oder Fremdherstellung. Hinterlegen Sie zur Arbeitserleichterung die Nummer in Ihren Einstellungen.
Den speziell hierfür definierten Index für die Service-Performance finden Sie hier.
Unter der Rubrik Handbücher finden Sie das aktuelle Blimus-Handbuch.
Sie haben auch die Möglichkeit das Blimus-Handbuch über die Suchfunktion zu finden.
In der Auftragszeile können Sie die Aktion Löschen anwählen.
So müssen Sie sich nicht umständlich mehrere Nummern oder Mailadressen merken und nicht zwischen Hardware-, Software und Anwendungsfragen unterscheiden.
Das organisiert PHARMATECHNIK für Sie.
Die Übersicht über alle Supportkanäle, Servicezeiten und Kernleistungen finden Sie hier.
Sie rufen in der Adressverwaltung einen Kunden auf und öffnen mit Geburtstagsliste-F6 den Geburtstagslistendialog.
Hier haben Sie die Möglichkeit, entsprechende Sucheingaben zu definieren, z.B. bestimmte Geburtsjahrgänge oder Jubiläen.
Anschließend können Sie sich die erstellte Liste mit Drucken-F9 ausdrucken.
Sie möchten bestimmte Rechnungen noch einmal ausdrucken. Sie rufen die Rechnungsverwaltung in der Faktura auf.
Anhand der Selektionskriterien suchen Sie sich die nachzudruckenden Rechnungen heraus.
Wenn die Rechnungen angezeigt werden, können Sie die entsprechenden mit Markierung-F8 kennzeichnen oder alternativ manuell ein Häkchen setzten.
Mit Drucken-F9 starten Sie den Druckvorgang.
= rezeptpflichtig oder apothekenpflichtig
zugehörige Icons: = Artikel ist rezeptpflichtig/verschreibungspflichtig
= Artikel ist ein verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel
Apotheken-A = Artikel ist apothekenpflichtig, aber nicht rezeptpflichtig= Artikel oder eine Packungsgröße des Artikels ist AV (= außer Vertrieb) gemeldet
= Darreichungsform
= Pharmazentralnummer
= M2-Nummer (10-stellige Nummer, von der ABDA vergeben, die alle Packungsgrößen eines Artikels in einer Stärke von einem Hersteller zusammenfasst)
Hersteller = Hersteller des Fertigarzneimittels = Blisterbar/im Automaten
zugehörige Icons: = blisterbar
= im Blisterautomat (des Blisterzentrums)
= Artikel ist im Blisterzentrum beurteilt
= Artikel wird per STS-Tray verblistert
(STS = Spezial Tablet System; Artikel wird im Blisterzentrum über ein Tablett manuell dem Blisterautomaten zugeführt und dann vom Automaten maschinell mit verpackt) = Unit-Dose (Kennzeichen für einzeln zu verblisternde Artikel; Artikel darf nicht zusammen mit anderen Artikeln in ein Fach oder Blistertütchen)
= Sondengängigkeit
= Artikelfoto
= kein Foto hinterlegt
F = eigenes Foto hinterlegt = Foto auf dem Onlineserver verfügbar, aber noch nicht in Blimus hinterlegt
= Webfoto, vom Onlineserver in Blimus hinterlegt
... = Blimus prüft gerade den Status (tritt dann auf, wenn Seite gerade neu aufgerufen wurde) = Anzahl der Patienten, die eine aktive Medikation mit diesem Artikel haben; eine Aktualisierung der Anzeige kann durch den Aktualisierungspfeil in der Spaltenüberschrift durchgeführt werden
suchen = Anzeige ist nicht aktuell oder Artikel ist in keiner aktiven Medikation vorhanden = Artikel ist bei 1 Patienten in einer aktiven Medikation enthalten
= Artikel ist bei 5 Patienten in einer aktiven Medikaton enthalten
Um einen Rückkauf senden zu können, muss in den Vertragsdaten vereinbart sein: Rückkauf: JA.
Des Weiteren muss die Auftragsart RK vorhanden sein.
Auftragsart RK nicht vorhanden :
Sollte die Auftragsart RK noch nicht verfügbar sein, können Sie diese nur im Single-User-Modus unter Systempflege > Einstellungen/Variablen > Variablenpflege > Var.Texte > Sendeparameter/Arten > Auftr.Arten in der linken Spalte mittels Ändern - F3 in eine leere Zeile hinzufügen.
Anschließend müssen Sie unbedingt den PT-Desktop an allen Arbeitsplätzen neu starten, an denen am gleichen Tag ein Rückkauf gesendet werden soll.
Ohne den Neustart wird der Auftrag trotz RK-Kennung noch als normale Bestellung gesendet
Um einen Rückkaufauftrag zu senden, muss dieser in der Tagesübersicht des Bestellprogramms bzw. im Reiter Warenkorb in der Warenlogistik mit der Auftragsart RK versehen und aktiv an den Großhändler gesendet werden.
In der Rückmeldung wird angezeigt, wenn die Rückkaufanforderung ausgeführt wurde.
Es gibt keine Rückmeldung dazu, welche Artikel in welcher Höhe zurückgekauft werden. Dieses müssen Sie als Apotheke telefonisch klären oder Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.
Außerdem ist es möglich, einen Rückkaufauftrag aus den XT-Retouren mit der Funktionstaste Rückkauf senden - F8 (Sortiment > Warenlogistik > Reiter Retouren) zu senden.
Hier sind die gleichen Voraussetzungen notwendig, wie beim Senden aus der Tagesübersicht bzw. dem Reiter Warenkorb. Der Auftrag kann und muss nicht als Rückkauf gekennzeichnet werden.
Möchten Sie die Selbsterklärung zum Notdienstfond nachdrucken, so ist
dies über die Kassenkonfiguration (Alt+U) – Notdienstfonds drucken
möglich.
Nach Auswahl Drucken - F12, öffnet sich das Fenster zur Bedruckung des Sonderformulars.
Alternativ können Sie die Daten auch handschriftlich von einem vorab bedruckten Blatt Papier in das Formular übertragen.
Bei detaillierten Fragen zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) wenden Sie sich bitte an den DAV oder Ihren zuständigen Verband.
Jeglicher Zugriff kann grundsätzlich per Berechtigungsmanagementkonzept ausschließlich durch einen sehr kleinen und somit stark eingeschränkten Expertenkreis aus dem Support und der Produktentwicklung erfolgen.
Ein Zugriff ist zusätzlich technisch nur von einem von PHARMATECHNIK im Rahmen der Domänen-Verwaltung eigenen Arbeitsplatzrechner innerhalb des Unternehmens möglich, was zusätzlich einen unberechtigten Zugriff von externer Seite vom Konzept her grundsätzlich ausschließt und durch die internen technischen Sicherheitsmaßnahmen überwacht und potenziellen Angreifern eine entsprechende große Hürde bietet.
Grundsätzlich gilt aber, dass hinsichtlich des Datenschutzes nur ein ganzheitliches, aber auch praxistaugliches Konzept greift.
Dazu gehört auch die Mitwirkung unter der Verantwortung des Kunden wie z.B. die Verwendung eigener Passwörter sowie auch eine regelmäßige Datensicherung.
Wenn z.B. bei Hilfsmitteln ein Importartikel nicht lieferbar ist, müssen Sie ein Sonderkennzeichen setzten.
Wie Sie dabei genau vorgehen, zeigen wir Ihnen in dem Tipps & Tricks-Artikel.
Sie können diese unter Abgeschlossene Medikationen aufrufen. Dabei sind die zuletzt abgeschlossenen Medikationen am Anfang der Auflistung zu finden.
WebCollege, Seminare oder Produktschulungen finden Sie das passende Angebot. (z.B. zu den Themenbereichen IXOS oder XT, Orten, Zeiträumen).
Rufen Sie dazu die Medikationen des Patienten auf und klicken in der Zeile der Medikation, in der ein Nachfolger angelegt werden soll, auf Nachfolge anlegen.
Es öffnet sich die Eingabemaske für die Nachfolgemedikation.
Geben Sie den Artikel vor, der als Nachfolger verwendet werden soll und bestimmen den Zeitpunkt des Beginns der Nachfolge durch Auswahl einer der folgenden Optionen:
oder geben Sie das Datum und die Uhrzeit für den Beginn der Nachfolge ein.
Klicken Sie dann auf Speichern und geben die Medikationsänderung anschließend frei.
Sofern als Beginn für die Nachfolge nicht sofort ausgewählt wurde, stehen nun Vorgänger und Nachfolger in der Medikationsübersicht. Der Nachfolger steht eingerückt unter dem Vorgänger.
Der Vorgänger wird automatisch aus der Medikationsübersicht ausgeblendet, sobald der Zeitpunkt seines Medikationsendes erreicht ist.
Bei akkreditierten Schulungen erhalten Sie ein Zertifikat mit den entsprechenden Fortbildungspunkten.
Damit wissen Ihre Kunden, ab wann sie die nachbestellten Artikel in Ihrer Apotheke frühestens abholen können.
Der aufgedruckte Lieferzeitpunkt wird aus den eingetragenen Lieferzeiten des jeweiligen Lieferanten bzw. Großhändlers ermittelt.
Möchten Sie diese Funktion nutzen, schalten Sie im Programm Systempflege, Einstellungen/Variablen, Kassenparameter, im Karteireiter Allg. Param die Option Abholbereit auf Abholschein drucken ein.
Vorbedingung ist, dass Sie in den Lokalen Parametern der Kassenkonfiguration den Schalter autom. Sprung Importe auf nur bei Rezept gesetzt haben.
Möchten Sie die Einstellung an allen Kassenarbeitsplätzen vorbelegt haben, so müssen Sie dies an jedem einzelnen Arbeitsplatz vornehmen.
Wenn Sie nun für ein Kassenrezept einen Artikel auswählen, überprüft das System im Hintergrund, ob ein preisgünstiger Import vorhanden ist.
Ist kein Artikel vorhanden, welcher den gesetzlichen Bestimmungen zur Abgabe von preisgünstigen Importen entspricht, öffnet sich die Importsuche nicht und der Ausgangsartikel wird automatisch an die Kasse übernommen.
Klicken Sie dann auf Änderungen.
In der nachfolgenden Ansicht können Sie vorgeben, für wie viele Tage rückwirkend die Medikationsänderungen angezeigt werden sollen.
Wie Sie kundenbezogene Interaktionen dokumentieren können, erfahren sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Klicken Sie hier und informieren sich.
Wählen Sie in der 2. Menüzeile Medikationen aus.
Es werden alle Medikationen der Patienten dieser Sektion aufgelistet.
Klicken Sie in der 3. Menüzeile auf Medikationsblatt. In der nachfolgend angezeigten Eingabemaske können Sie den Zeitraum für die aufzuführenden Medikationen vorgeben. (Wird kein Zeitraum vorgegeben, werden alle aktiven Medikationen und zukünftig beginnenden Medikationen für das Medikationsblatt berücksichtigt.)
Klicken Sie dann auf Drucken. Die Medikationsblätter werden erstellt.
Sie können nun alle erstellten Medikationsblätter als Datei speichern oder ausdrucken.
Wenn Sie im Verkauf den Reiter Rezept gewählt haben, öffnet sich das Statusfenster.Hier wählen Sie Rezept AutIdem-F9. Damit haben Sie alle Artikel des Rezeptes als 'aut idem' gekennzeichnet.
Wenn Sie nur einzelne Artikel kennzeichnen möchten, müssen Sie im Statusfenster nach Auswahl des Status 1 oder 0 mit OK-F12 bestätigen.
Nach der Kostenträgerabfrage geben Sie den gewünschten Artikel ein. In der Taxauswahl wählen Sie Rezept-AutIdem-Strg+F1. Damit haben Sie nur diesen Artikel als 'aut idem' gekennzeichnet.
Dieser Eingangskanal wird zu allen definierten Supportzeiten (auch am Abend, am Wochenende und an Feiertagen) überwacht.
Das Onlineformular für Supportanfragen finden Siehier. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise zu den PHARMATECHNIK-Servicezeiten.
Klicken Sie in der 2. Menüzeile auf Beipackzettel. Es wird Ihnen eine Auswahl der Artikel angezeigt, die in den aktiven Medikationen des Patienten enthalten sind.
Klicken Sie nun auf Drucken. Es wird ein PDF-Dokument erstellt, welches Sie als Datei speichern oder ausdrucken können.
Alle Referenten sind pädagogisch geschult, erfahren und fachkompetent und schulen detailliert und praxisbezogen.
Klicken Sie in der Zeile der Medikation, die Sie ändern möchten, auf Ändern.
Es öffnet sich die Detailansicht zur Medikation.
Dort können Sie die Änderung vornehmen.
Achten Sie darauf, auch den Beginn der Medikationsänderung zu definieren (Datum und Uhrzeit).
Speichern Sie anschließend die Medikationsänderung ab und geben Sie diese frei.
Über Büro wählen Sie das Programm Faktura aus. Hier suchen Sie über Suchen/Bearbeiten den gewünschten Lieferschein und unterlegen diesen.
Mit der Tastenkombination Beleg stornieren-Strg+F7 stornieren Sie den ausgewählten Beleg. Mit F1 speichern Sie den Vorgang ab.
Es wird eine Gutschrift erstellt. Lieferschein und Gutschrift sind automatisch geschlossen, da sie sich aufheben.
In den Wirkstoffdossiers derABDA-Datenbank bekommen Sie pharmakologisches Lehrbuchwissen in digitaler Form unabhängig von den Fertigarzneimittelinformationen angeboten.
Wie Sie mit den Wirkstoffdossiers arbeiten, können Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel lesen.
Dazu muss zunächst das ABDA-DB-Update beendet werden.
Sollte das Update deutlich länger als 20 Minuten laufen, ist es wahrscheinlich,
dass der Rechner zwischenzeitlich ausgeschaltet oder das Herunterladen
des Updates durch eine fehlende Internetverbindung unterbrochen wurde.
Sie müssen in diesem Fall das ABDA-DB-Update erneut anstoßen.
Anschließend wird die Meldung nicht mehr angezeigt.
Nach erfolgreichem Beenden des ABDA-DB-Updates kann der Freigabepool Kasse wieder problemlos aufgerufen werden.
per Mail info@webcollege-akademie.de angefordert werden.
Ihr Kunde möchte wissen, wie hoch seine jährlichen Zuzahlungen bzw. Mehrkosten wären, hätte er keine Befreiung.
Die Liste dient der Einreichung bei der Krankenkasse für zukünftige Zuzahlungs-bzw. Mehrkostenbefreiung.
Es stehen folgende Ausgabe Kriterien zur Verfügung:
Sie können diese Auswertung entweder über Büro - XT Listen und Analysen, dort unter Basisliste – Service aufrufen oder unter Kombiliste-Verkauf.
Dazu muss die Auswertung über Filter - F5 - Auswertungsart Service vorher eingebunden sein.
Über Trefferliste - F12 kann die Auswertung gestartet werden.
Nun geben Sie den gewünschten Zeitraum und die Kundennummer ein.
Die Trefferliste wird angezeigt und kann für Ihren Kunden (über Drucken - F9) ausgedruckt werden.
Arbeiten Sie mit dem Programm Listen und Analysen, wählen sie hier Kombinierte Auswertung aus.
Auf der sich öffnenden Seite klicken Sie den Reiter Auswertung an. Nun können Sie die Verkaufs-Auswertung auswählen.
Auf der Seite Kombinierte Auswertung (Verkaufs-Auswertung) wählen Sie den Reiter Listing.
Danach gehen sie auf Suchen - F2 und geben in das Eingabefeld Theoretische Zuzahlungen ein.
Da Sie für Ihren Kunden eine Liste ausdrucken möchten, wählen Sie den Reiter Ausgabe an und klicken als Ausgabeart Drucker an.
Sie erhalten nun Vorgabe-Fragen zu Anfangsdatum, Endedatum, Kundennummer, Nachnamen und Vornamen des Kunden.
Abschließend erhalten Sie die ausgedruckte theoretische Zuzahlungsliste.
Wählen Sie in der Zeile der betroffenen Medikation Medikation ändern an.
In der oberen Menüleiste klicken Sie den Punkt Arzt wechseln an.
Sie wählen den neuen Arzt, der angelegt sein muss, aus und speichern Ihre Änderung ab.
Sobald der erste Blisterauftrag mit dieser Medikation erstellt wird, verschwinden die roten Klammern <>aus der Medikationsübersicht.
Für Apotheken mit POS-Lagerhaltung lautet die Empfehlung, Rezeptursubstanzen als POS-Lagerartikel zu führen.
Das hat für Sie folgende Vorteile:
Sie können das Herstellungsprotokoll je nach Job nachträglich unter Fertige aufrufen.
Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Unter Verblistern – Fertige – Einrichtung/Patient, geben Sie evtl. den Zeitraum oder
die Auftragsnummer vor.
Sie klicken Anzeigen an und wählen aus den aufgelisteten Aufträgen den gewünschten aus.
In der Spalte Status klicken Sie auf Fertig. Es wird Ihnen eine Liste der Jobs dieses Auftrags angezeigt.
Je Job (Karte je Patient) kann in der Zeile unter Aktionen das Herstellungsprotokoll über Chargen/Fehlmengen aufgerufen werden.Im Protokoll sind die wichtigen Daten aus dem Herstellungsprozess festgehalten:
z. B.: Auftragsnummer, Einrichtung, Verblisterungsart, Jobnummern, Blisterzeitraum, Artikel mit Foto (wenn im Programm hinterlegt) und Befüllungsrichtung der Karte, Charge und Verfalldatum (wenn gepflegt),Erstellungszeitpunkt, Zeitpunkt der Ausführung, Zeitpunkt der Freigabe und Zeitpunkt des Verpackens des BJ mit dem jeweiligen Mitarbeiterkürzel. Der Ausdruck des Herstellungsprotokolls kann über das Drucksymbol in der Anmeldezeile erfolgen.
Sie öffnen die Adressverwaltung und starten die Erweiterte Suche über Deaktive Kunden-Strg+F2.
Sie setzen in der Adresskartei-Deaktive Kunden bei dem entsprechenden Kunden ein Häkchen.
Anschließend unterlegen Sie den gelöschten Kunden und reaktivieren ihn mit Reaktivieren-F10.
Es werden Ihnen alle bereits angelegten Benutzer aufgelistet.
Über der Tabelle bereits angelegter Benutzer klicken Sie die Zeile neuer Eintrag an.
Das Ausblenden des Verkaufs aus dem Freigabepool können Sie dann nur über den Button AlleDirektverkäufe ignorieren erledigen.
Über Systempflege öffnen Sie das Programm Einstellungen/Variablen.
Im Navigationseintrag Variablenpflege wählen Sie den Menüpunkt Var. Texte und den Eintrag Retourengründe aus.
Unter Retourengründe können Sie nun per Ändern - F3 die Retourengründe neu anlegen oder verändern.
Bitte überbrücken Sie Ihre USV, indem Sie die Steckerleiste am Ausgang der USV direkt in eine Steckdose einstecken.
Bitte kontaktieren Sie anschließend den PHARMATECHNIK-Support.
Dies ist z.B. bei der Versorgung von Behindertenwohnheimen sinnvoll, wenn sich der Patient zu bestimmten Einnahmezeiten regelmäßig in einer Werkstatt und nicht permanent im Pflegeheim aufhält.
So kann ein Blisterschlauch an das Pflegeheim und ein zweiter die Werkstatt geliefert werden. Damit stehen die Medikationen dem Patienten an seinem Aufenthaltsort zur Verfügung.
Diese Funktion ist sowohl für die maschinelle Verblisterung als auch für die Verblisterung im Lohnauftrag möglich.
In den vererbbaren Daten können Sie hinterlegen, ob für diese Medikationen auch die Bestände berechnet werden.
Sie können auch Bedarfsmedikationen in Blimus anlegen. Für diese Medikationen werden keine Bestände berechnet.
Um von einer anderen Blimus-Seite auf die Startseite zurück zu gelangen, klicken Sie auf das Blimus-Symbol. Sie gelangen dann umgehend zur Blimus-Startseite zurück.
Die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners für den Service Ihrer Geschäftsstelle finden Siehttps://www.pharmatechnik.de/service/geschaeftsstellen/hier.
Es wird Ihnen eine alphabetisch sortierte Liste der aktuell verwendeten Artikel angezeigt.
Damit Sie sich anzeigen lassen können, wie viele Patienten den jeweiligen Artikel in einer aktiven Medikation erhalten, klicken Sie in der Spaltenüberschrift Patienten auf das Aktualisierungssymbol.
Um zu ermitteln, welche Patienten einen bestimmten Artikel in ihrer aktiven Medikation haben, können Sie in der Artikelzeile auf die angezeigte Patientenanzahl klicken.
Auch nach jedem durchgeführten Projekt bitten wir Sie um Ihr Feedback.
Hierbei können Sie gerne alle Bereiche bewerten und Lob und Tadel im Freitextfeld eingeben.
Sie helfen uns damit, dass wir permanent für Sie besser werden können.
Über Ihr Feedback freuen wir uns natürlich auch einfach zwischendurch.
Unser Feedbackformular finden Siehier.
Über Büro rufen Sie sich das Programm Kassenabschluss auf.
Sie wählen den Navigationseintrag Abschluss-Statistik. Es wird Ihnen die Liste der Abschlussbons angezeigt. Um sich den J-Bon anzeigen zu lassen, drücken Sie nun die Taste J.
Im Navigationseintrag wählen Sie J-Bon aus. Mit Drucken-F9 können Sie sich nun den J-Bon (Jahres-Bon) des letzten Kalenderjahres ausdrucken lassen.
Alternativ können Sie auch von der Kasse mit der Tastenkombination Kassenabschluß-Alt+F9 in das Programm Kassenabschluss wechseln.
Wichtig: Der J-Bon wird erst am 1.Werktag des neuen Jahres automatisch erzeugt.
In der Auflistung der offenen Blisteraufträge finden Sie unter Aktionen die Option Beipackzettel. Klicken Sie diese an.
Es werden alle Artikel, die im Auftrag enthaltenen sind, aufgelistet.
Durch Anklicken der Checkboxen links haben Sie die Möglichkeit, Artikel von der Beipackzettelerstellung auszunehmen.
Klicken Sie dann auf den Button Beipackzettel drucken.
Es wird ein Sammeldokument erstellt. Dieses können Sie nun als Datei speichern oder ausdrucken.
Der Patient hat keinen Bezug mehr zu der Einrichtung (oder Sektion) für die der Blisterauftrag ursprünglich erstellt wurde. Somit kann der Job für diesen Patienten nicht verpackt werden.
Damit werden die Artikelbestände des Patienten für den betroffenen Blisterzeitraum nicht abgebucht und der Patient wird auf dem Lieferbeleg zum Blisterauftrag nicht aufgeführt.
Um dieses Problem zu lösen, müssen Sie den Patienten in Blimus aufrufen und die ursprünglich hinterlegte Einrichtung, für die der Auftrag erstellt wurde, wieder zuordnen.
Dann kann der Auftrag im Auftragspool aufgerufen und verpackt werden.
Die Artikelbestände werden beim Patienten abgebucht und ein Lieferbeleg für diesen Patienten erstellt.
Dazu müssen Sie den Patienten in Blimus als stationär kennzeichnen.
Sie rufen sich die Patientenadresse auf, setzten das Kennzeichen ‚stationär‘ und hinterlegen Datum und ggfs. Uhrzeit. Abschließend speichern Sie Ihre Änderung ab.
In der neuen Ansicht erscheint die Meldung: ‚Alle aktiven Medikationen absetzen‘. Hier klicken Sie Absetzen an.
Anschließend müssen die Medikationen freigegeben werden.
Beim nächsten Erstellen eines Blisterjobs für die entsprechende Einrichtung wird dieser Patient nicht mehr mit aufgeführt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich an der Medikation eines Patienten häufig nicht viel ändert, wenn er aus dem Krankenhaus wieder entlassen wird.
Ab der Version 4.6.4 erscheint nun automatisch die Zeile ‚Zuletzt aktive Medikationen wiedereinstellen‘, wenn Sie bei dem Patienten in der Adresse das Häkchen ‚stationär‘ entfernen. Die entsprechende Checkbox ist aktiv.
Speichern Sie die Einstellung ab, so werden die zuletzt aktiven Medikationen aufgelistet.
Je Medikationszeile können Sie abhaken, was nicht wieder eingestellt werden soll.
Oberhalb der Auflistung können Datum und Uhrzeit in der Zeile ‚Wieder einstellen ab…‘ vorgegeben werden.
Wenn Sie den Button Einstellen anklicken, werden diese Medikationen in den Freigabepool verschoben.
Die Freigabe muss dann einzeln, je Medikation erfolgen. Somit wird das 4-Augen-Prinzip erfüllt.
Sie finden es auf der Blimus-Startseite und in den Blimus-Einstellungen.
Das Update kann von Ihnen selber installiert werden.
Das Programm leitet Sie durch die Updateinstallation.
Wenn Sie nach Eingabe der Artikel im Vorkaufsvorgang die Reihenfolge ändern möchten, so können Sie dies unkompliziert vornehmen.
Sie klicken auf das Mengenfeld des entsprechenden Artikels und verschieben ihn mittels Alt und der entsprechenden Pfeiltasten an die gewünschte neue Position.
Dies funktioniert auch beim Auflösen von Abholscheinen, bei Botenbons, Rückstellhüllen und Kreditscheinen.
Bitte überprüfen Sie die Spannungsversorgung und kontrollieren Sie, ob die zugehörige Steckerleiste angeschaltet ist.
Bitte starten Sie an den jeweiligen Kassen das Kassenprogramm neu.
Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, überprüfen Sie, ob die Netzwerkverteiler (Switche) mit Strom versorgt werden.
Ziehen Sie das Netzkabel der Switche kurz heraus und stecken Sie es erneut ein.
Die Seminare bieten wir zu einem Selbstkostenpreis an. Etwaige Preise sind beim jeweiligen Termin angegeben.
Die Online-Schulungen des WebColleges sind kostenpflichtig (Mitgliedspreis). Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Durchführung der Hygienemaßnahmen müssen regelmäßig dokumentiert werden. Eine Vorschlag dazu haben wir Ihnen in dem Dokument Durchführung Hygieneplan zusammengestellt.
Dokument: Hygieneplan
und das WebCollegefinden Sie unter dem Reiter Akademie.
Unsere Anwendungsberater/innen sind jeden Tag für Sie im Einsatz und kommen zu verschiedenen Themen in Ihre Apotheke.
Sie arbeiten mit einem Heim zusammen oder einer Partner-/Filialapotheke und möchten Ihre Abläufe optimieren?
Dann rufen Sie uns im Support an und vereinbaren einen individuellen Termin mit uns.
Alle aufgeführten Leistungen finden Sie übersichtlich zusammengestellt in diesem Dokument.
Sie rufen das Programm Faktura auf und wählen im Navigationseintrag Rechnung erstellen aus.
Es öffnet sich das Fenster Rechnung erstellen.
Unter Rechnungsart haben Sie verschiedene Auswahlmöglichkeiten:
Sie wählen den entsprechenden Kunden aus und legen das Belegdatum fest. Mit OK-F12 bestätigen Sie Ihre Eingaben.
Um eine Rechnung aus Lieferscheinen und Gutschriften zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:
Die Medikationsdetails werden Ihnen angezeigt. Hinterlegen Sie den Zeitpunkt ab dem die Medikation nicht mehr gegeben werden soll, indem Sie im Bereich Enddatum eine der angebotenen Optionen auswählen:
oder durch Eingabe des gewünschten Zeitpunktes im Feld Ende.
Beim Anlegen einer Medikation und bei der Freigabe erscheint dann in Blimus ein Hinweis auf Priscus-Informationen. Die Details können Sie durch Anklicken aufblenden.
Zusätzlich können Sie aus der Medikationsübersicht eines Patienten heraus einen Priscus-Check machen, um sich mögliche Priscus-Informationen zu den aktuellen Medikationen des Patienten anzeigen zu lassen.
Klicken Sie anschließend oben in der hellgrauen Zeile auf Passwort ändern.
Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der Sie in das Feld Altes Passwort das bisherige Passwort eingeben.
Im Feld Neues Passwort können Sie Ihr neues Passwort definieren und dieses unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung im Feld Neues Passwort Kontrolleingabe wiederholen.
Es wird eine Passwortstärke von Blimus ermittelt.
Die Passwortstärke steigt, wenn Buchstaben und Ziffern kombiniert werden, aber auch je mehr Zeichen verwendet werden.
Klicken Sie auf Passwort ändern. Das neu vergebene Passwort ist nun aktiv.
Möchten Sie individuelle Vereinbarungen einpflegen, gehen Sie wie folgt vor:
Öffnen Sie über Sortiment das Programm A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank und wählen Vereinbarungen verwalten-F8.
Im Fenster Vereinbarungen verwalten können Sie nach gemeldeten und eigenen Vereinbarungen suchen (Suche-F2), eigene Vereinbarungen anlegen (Neu-F3), bearbeiten und löschen (Löschen-F4).
Den eigenen Vereinbarungen können Sie Kostenträger (Kostentr.-verwalten-F5), ABDA-Gruppen (Gruppe-verwalten-F6) und einzelne Artikel (Artikel-verwalten-F7) zuordnen.
Preise können je Verordnungstyp anhand einer Preisbasis oder einem Festpreis, ggf. auch je Tag, definiert werden.
Selbst angelegte Vereinbarungen werden im Kassenfenster in blauer Schrift angezeigt.
Diese Leistung ist im Rahmen des Miet- und Wartungsvertrags inkludiert. Ein Anruf bei der Supporthotline kostet also unter diesen Voraussetzungen nicht extra.
Sie zahlen nur die Verbindungsentgelte an Ihren Telefonanbieter, die abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif sind.
PHARMATECHNIK hat alle bisherigen Servicerufnummern und Faxnummern seit dem 01.10.2012 auf Festnetznummern umgestellt. Wenn Sie bereits eine Festnetz-Flatrate nutzen, kostet der Anruf bei der PHARMATECHNIK Supporthotline sozusagen überhaupt nichts mehr.
Sie möchten abends keine Kühlartikel bestellen, da diese möglicherweise über Nacht in der Kiste lagern würden und nicht mehr verwendet werden können.
Wenn Sie mit dem Programm Bestellungen arbeiten und den Hilfsauftrag über SamV auflösen, gehen Sie wie folgt vor:
Über Systempflege rufen Sie das Programm Einstellungen/Variablen auf. Hier klicken Sie den Navigationslisteneintrag Variablenpflege an. Sie wählen zunächst den Reiter Param an und danach den Reiter HA-Par. Hier müssen Sie mit Ändern-F3 den Schalter 8 auf JA, JE NACH ANTWORT BESTELLEN stellen.
Wird der Hilfsauftrag über Gesamt auflösen aufgelöst, so ist in der Variablenpflege nicht der Reiter HA-Par zuständig, sondern der Reiter Best-Abfr. Hier stellen Sie den Schalter 8 auf JA.
Arbeiten Sie mit der Warenlogistik, dann greift der Reiter Best-Abfr..
Über einen speziellen Zugang sind Artikeldaten inclusive Beipackzettel und Artikelfotos abrufbar. Sie können den von Ihnen betreuten Heimen und Pflegediensten einen solchen Zugang ermöglichen. Voraussetzung ist eine entsprechende Blimus-Lizenz.
Bitte ziehen Sie das Anschlusskabel des Scanners kurz aus dem jeweiligen Rechner heraus und stecken es wieder ein.
Über Büro rufen Sie sich das Programm XT-Listen und Analysen auf. Sie wählen den Navigationseintrag Kombilisten und klicken Artikel an.
Mit Neu-F3 starten Sie die Erstellung einer neuen Liste.
Dieser geben Sie einen freien Namen, z.B. ‚Lagertemperatur max.20-25°C' und speichern mit Speichern-F1.
Sie klicken Kriterium hinzufügen-F7 an. Ihnen werden die Selektionskriterien angezeigt. Hier wählen Sie in der Kategorie ABDA das Auswahlkriterium Lagertemperatur Max. aus.
In der davor platzierten Check-Box stellen Sie mit ein und geben die gewünschten maximalen Lagertemperaturen ein.
Wechseln Sie nun zur Kategorie Lagerdaten und wählen das Auswahlkriterium Lagerstatus aus.
Bei Lagerstatus legen Sie den Status auf mit POR/POS fest.
Sie speichern abschließend diese Eingaben mit OK-12 ab.
Mit Trefferliste-F12 können Sie sich die Auswahl der Artikel, die bei max. 20-25°C gelagert werden müssen, anzeigen lassen.
Möchten Sie sich diese Liste noch ausdrucken, so wählen Sie Drucken-F9. Hier konfigurieren Sie sich die Spalten nach Ihren Bedürfnissen, in dem Sie die Kriterien, die für Sie wichtig sind, anhaken.
Nach Auswahl der entsprechenden Kriterien bestätigen Sie dieses Fenster mit Standard Liste-F12.
Artikel erscheinen nicht auf der Rezeptanforderung, wenn
Am Host geben Sie in das Feld F2 Suchen den Begriff 'Partner' ein. Es
werden Ihnen mehrere Anwendungen zur Auswahl angezeigt, von denen Sie
Partnerconfig auswählen. Es öffnet sich die Anwendung Partner & Mandanten-Übersicht.
Wichtig: Die Änderung kann nur mit ‚Experten-Passwort' vorgenommen werden.
In der linken Menüleiste wählen Sie Partner aus.
Nun können Sie die eigene Apotheke/ Partner-Apotheke unterlegen.
Mit Anzeigen-F5 öffnet sich die Übersicht Partner konfigurieren.
In der linken Menüleiste gehen Sie auf Berechtigungen. In der sich öffnenden Seite sehen Sie folgende Reiter: Allgemein, Einkaufsdaten, Verkaufsdaten, Inventur, Retouren und Preise.
Durch Setzen bzw. Entfernen von Häkchen, kann die Berechtigung je Partner erteilt bzw. gesperrt werden.
Abschließend können Änderungen durch Speichern-F1 abgespeichert werden.
Sie möchten einen Artikel, der zuvor mit Rezeptnachreichung in die Faktura eingeleitet wurde, an die Kasse holen, da er bar bezahlt wird oder auf Rezept abgerechnet werden soll.
Dazu müssen Sie an der Kasse den entsprechenden Kunden aufrufen. Dann geben Sie die Verkaufsart vor, z.B. Normal, Rezept oder Privat. Wenn Sie Faktura-F10 anklicken, werden Ihnen die Artikel angezeigt. Den gewünschten Artikel holen Sie mit Enter an die Kasse. Sie können nun wie gewohnt den Vorgang abschließen.
Mit Hilfe des Anmeldeformulars melden Sie sich ganz einfach an. Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Eine Buchungsbestätigung mit allen Informationen zum Seminar erhalten Sie wenige Tage später per Post zugesandt
In unserem Tipps & Tricks-Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie die aktuellen Rabattvereinbarungen zu einem Präparat finden können.
Klicken Sie hier und informieren sich.
In der nachfolgenden Ansicht können Sie den Zeitpunkt für das Absetzen aller Medikationen dieses Patienten festlegen.
Wählen Sie dazu eine der Optionen aus:
oder definieren Sie Datum und Uhrzeit für das Absetzen im Eingabefeld.
Unsere interne Servicestruktur gliedert sich in diese Bereiche:
In diesen Bereichen arbeiten rund 350 Mitarbeiter bundesweit für unsere 5.000 Apothekenkunden in Deutschland. Die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners für den Service Ihrer Geschäftsstelle finden Sie hier.
Damit dieses in Blimus noch einfacher gepflegt werden kann, nutzen Sie einfach die neue Funktion Startdatum nächstes Blisterdatum.
Diese Funktion ist sowohl beim Anlegen einer neuen, als auch beim Ändern einer bereits bestehenden Medikation hinterlegt.
Wenn Sie das Startdatum auf nächstes Blisterdatum setzen, schlägt Blimus Ihnen automatisch beim Beginn der Verblisterung das Datum der kommenden Blisterwoche vor.
An der Kasse wählen Sie aus der Adresskartei Ihren Kunden aus.
Sie öffnen Beleg-Abrechnung-Strg+F10, wählen Rechnung-F5 und unterlegen die gewünschte Rechnung.
Diese übernehmen Sie mit OK-F12 an die Kasse und schließen den Vorgang hier ab.
Soll die Rechnung nur teilweise bezahlt werden, so müssen Sie nach Übernahme der Rechnung an die Kasse den Rechnungsbetrag im Kassenbild manuell in den gewünschten Zahlbetrag ändern.
Wichtig: Nach Übernahme an die Kasse wird der Rechnungsbetrag anteilig in 7% und 19% MwSt. aufgesplittet.
Dies müssen Sie bei der Teilzahlung beachten.
Das heißt, der Teilzahlungsbetrag muss ggf. auch entsprechend aufgeteilt werden.
Bei Sprechstundenbedarfsrezepten können aufkommenden Mehrkosten zwischen dem Abgabepreis und dem Festbetrag in Rechnung gestellt werden.
Der Mehrkostenbetrag wird in der Spalte ZuMehr ausgewiesen.
Um den Verkauf abzuschließen, gehen Sie auf Total.
Sie schließen den Vorgang über Faktura - F10 ab.
Ihr Blisterzentrum stellt Ihnen diese Artikelkennzeichen in einer Datei zur Verfügung, die Sie in Blimus importieren können.
Je nach Art der Bereitstellung können Sie die Artikelkennzeichen in der Blimus-Artikelverwaltung über Import importieren.
Einige Blisterzentren stellen die Daten über eine URL (Online) bereit.
Wenn in den Stammdaten in Blimus eine Artikelaktualisierungs-URL des Blisterzentrums hinterlegt ist, klicken Sie nur noch auf jetzt Updaten, um die Artikeldaten zu importieren.
Sollen Fotos mit importiert werden, aktivieren Sie die Checkbox Fotos herunterladen
und geben die Anzahl der zu importierenden Fotos vor.
Bitte geben Sie keine zu große Anzahl vor, da der Artikelfoto-Import entsprechend lange dauern kann. Voreingestellt ist eine maximale Anzahl von 10 gleichzeitigen Foto-Downloads.
Wenn das Blisterzentrum keine Artikelaktualisierungs-URL zur Verfügung stellt, können Sie die Artikelkennzeichendatei auf der Internetseite des Blisterzentrums herunterladen oder Sie erhalten die Artikelkennzeichendatei per Email vom Blisterzentrum.
Speichern Sie die Artikeldatendatei auf dem Rechner und klicken anschließend in Blimus
über Artikelverwaltung und Import auf den Button durchsuchen.
Sie wählen die entsprechende Datei aus und klicken dann jetzt updaten an.
Ist Blimus an die PT-Warenwirtschaft (XT oder IXOS) angebunden, werden die Artikelkennzeichen ‚blisterfähig' und ‚im Automaten' automatisch zur Warenwirtschaft abgeglichen.
Über Sortiment rufen Sie sich das Programm Lieferantenpflege auf. Sie geben den gewünschten Lieferanten ein und bestätigen mit Enter.
Sie wählen den Navigationslisteneintrag Einkaufswerte aus und bekommen die Monatsumsätze des Lieferanten gelistet.
Sind Retouren noch nicht vergütet, wird Ihnen der Wert unter Retoure (bereits retourniert, noch nicht vergütetet) rechts oben angezeigt.
Unter NettoEK. wird Ihnen der Netto-EK angezeigt (also Einkauf abzüglich Retoure o. Rabatt).
.
Bitte überprüfen Sie an einem PC in Ihrer Apotheke, ob die Verbindung zum Internet funktioniert.
Klicken Sie in der 2. Menüzeile auf Beipackzettel.
Es wird Ihnen eine Auswahl der Artikel angezeigt, die in den aktiven Medikationen der zugeordneten Patienten enthalten sind.
Klicken Sie auf Drucken, um ein PDF-Dokument zu erstellen. Sie können die Datei nun speichern oder ausdrucken.
Außerdem stehen Ihnen Vorlagen zu Herstellungsanweisungen von Flüssigkeiten, Kapseln, Salben, Suppositorien und Tees zur Verfügung.
Dokument: Herstellungsanweisung
Über den Freigabepool Kasse rufen Sie sich die Position Ignorierte Abverkäufe auf.
Ggfs. geben Sie ein Datum in die Zeile Zeige Einträge ab vor und scrollen nach unten, um über Auswahl aufheben alle Markierungen zu entfernen.
Sie haken die Zeile, die reaktiviert werden soll, an. Nun klicken Sie auf den Button Bestände reaktivieren. Die Position wird daraufhin in den Freigabepool Kasse verschoben
Über den Reiter Kasse wechseln Sie in die Ansicht der aktuellen Verkäufe.
Die reaktivierten Einträge sind kursiv dargestellt (Spalteneinträge: Datum Uhrzeit, Dar., Einheit, Charge, PH/WB sind in roter Schrift dargestellt).
Nun können Sie die Einträge zubuchen oder über Medikationen als neue Medikation anlegen.
Tel: 08151 / 4442 - 500, info@apotheken-akademie.de)
Sie benötigen Unterstützung bei der Vernetzung Ihrer privaten Hard- und Software, speziellen Systemanbindungen oder auch Erneuerung von Ihrem Netzwerk, rufen Sie uns im Support an.
Unsere Systemingenieure unterstützen Sie gern und sind im Bedarfsfall hilfreich bei der Vermittlung eines Fachmannes.
Alle aufgeführten Leistungen finden Sie übersichtlich zusammengestellt in diesem Dokument.
Um einem Patienten einen Hausarzt zuzuordnen, rufen Sie in Blimus den Patienten auf.
Klicken Sie auf den Namen des Patienten. Es werden die Stammdaten des Patienten angezeigt. Wählen Sie nun den Karteireiter Behandelnde Ärzte.
Über ein Pulldown-Menü können Sie aus den behandelnden Ärzten den Hausarzt auswählen. Speichern Sie Ihre Eingaben ab, in dem Sie den Button Speichern anklicken.
Antworten Sie mit Vermieten, wird der Mietrechner gestartet (siehe
Mietrechner Programm A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank).
Nach Eingabe der Mietdauer geben Sie in das automatisch aufkommende Fenster den Gesamtpreis der Miete ein.
Sie übernehmen diesen mit OK–F12 in den Verkauf.
Antworten Sie mit Verkaufen, erfolgt die Preisberechnung wie gewohnt.
Die Bestände werden tablettengenau für den Blisterauftrag berechnet und vom Patientenbestand abgebucht.
(Tel: 08151 / 4442 - 500, info@apotheken-akademie.de)
Dies kann durch eine unmittelbare Lösungsbehebung oder durch eine Umgehungslösung realisiert werden.
Diese Maßnahmen werden in Abstimmung mit Ihnen mittels Fernwartung, bzw. einem Serviceeinsatz vor Ort
in Ihrer Apotheke durchgeführt.
Supporthotline (Technik und Anwendungsfragen, Fernwartung)
Montags bis Freitags 07:30 - 20:00 Uhr
Samstags 08:00 - 14:00 Uhr
Technischer Notdienst (telefonisch/Notfall-Fernwartung)
Samstags 14:00 - 20:00 Uhr
Sonntags und an bundesweit einheitlichen Feiertagen 08:00 - 20:00 Uhr
Termine vor Ort (Projektbesprechungen, Installation, Schulung, Serviceeinsatz)
Innerhalb der Kernzeiten montags bis freitags 08:00 - 18:00 Uhr, bzw. nach individueller Absprache
In den Rahmenverträgen der GKV ist vorgeschrieben, dass ein Rezept innerhalb eines Monats nach Ausstellungsdatum in der Apotheke eingelöst werden muss.
Der entsprechende Zeitraum wird von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich definiert - die Zeiträume differieren zwischen 28 und 31 Tagen.
Um Sie als Apotheke gegen Retaxierungen abzusichern, wurde der erlaubte Zeitraum im Programm Rezeptscan angepasst.
Der erlaubte Zeitraum wurde auf den kürzesten erlaubten Zeitraum von Ausstellungstag + 28 Tage geändert (vorher: Ausstellungstag + 30 Tage).
Dieser Zeitraum kann sich um einen Tag verkürzen, wenn das errechnete Abgabedatum ein Sonntag ist.
Ist der Abgabezeitpunkt überschritten, erhalten Sie folgende Rezeptscan-Meldung:
Rezept-und/oder Abgabedatum sind ungültig.
Das Abgabedatum wird in einem roten Feld dargestellt.
Sie sind als steuerpflichtige/r Apothekerin/Apotheker in der Funktion als Apothekenleiter/in verpflichtet, die Daten des verwendeten Warenwirtschaftssystems zu sichern.
Dies ergibt sich u.a. aus den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und revisionssichere Buchführung (HGB).
Jeder Geschäftsvorfall vom ersten Verkauf am Morgen bis zum Kassenabschluss verändert die Daten an diversen Stellen Ihrer Warenwirtschaft. Nur mit Hilfe einer aktuellen Datensicherung auf einem externen Datenträger kann der Datenstand im Fall des Falles wieder rekonstruiert, der Datenverlust minimiert oder sogar ganz vermieden werden. Sichern Sie das Ergebnis Ihrer Arbeit daher durch regelmäßige Datensicherung ab. Dies gilt insbesondere bei einer POS-Warenwirtschaft.
Beachten Sie die folgenden Vorgaben:
Stellen Sie durch eine eindeutige Beschriftung aller Sicherungsmedien sicher, dass eine Zuordnung auch zu einem späteren Zeitpunkt zweifelsfrei möglich ist!
Idealerweise wird die Datensicherung nach Dienstschluss am Abend - also nach dem Erstellen des Kassenabschlusses, wenn alle Arbeitsplätze abgemeldet sind und sich das System im Single-User-Modus befindet - erstellt. Dadurch ist sichergestellt, dass während des Sicherungsvorgangs keine Daten durch andere Nutzer verändert werden und ein eindeutiger Datenstand gespeichert wird. Sollten einmal nicht alle Arbeitsplätze abgemeldet sein - z.B. bei einer Datensicherung, während der Mittagspause - geben Sie Ihren Mitarbeitern Bescheid, dass in den nächsten Minuten wegen der Datensicherung keine Daten verändert werden dürfen. Das heißt z.B. keine Verkäufe, keine Bestellungen, etc. durchführen.
Eine Datenänderung während des Sicherungsvorgangs - z.B. durch einen Verkauf - führt automatisch zu der Warnmeldung: „Datensicherung nicht korrekt durchgeführt“.
Grund: Die Daten auf dem Sicherungsmedium unterscheiden sich von denen auf dem Rechner.
Die Warenwirtschaft unterstützt zur Erstellung von Datensicherungen folgende Medien:
Wichtig: Bitte verwenden Sie für die Datensicherung auf USB-Stick nur den, von Pharmatechnik beziehbaren USB-Stick. Der erzeugte USB-Sicherungs-Stick enthält ein verschlüsseltes Dateisystem und kann mit herkömmlichen Computersystemen nicht gelesen werden.
Die erzeugten Datensicherungen sollten nicht in der Nähe von magnetischen Feldern lagern, wie sie z.B. in jedem Elektrogerät und Telefon vorhanden sind. Lagern Sie die Bänder und USB-Sicks an einem einbruchsichern Ort, z.B. im Tresor.
Vermerken Sie Datum und Uhrzeit der letzten Sicherung.
Dies kann folgende Ursachen haben:
Im Programm AM-Herstellung unter Prüfprotokolle, Karteireiter Vorgaben und Karteireiter Etikett sind die Druckfelder PZN und Aufbrauchfrist gelistet.
Danach bzw. bei Nichterscheinen berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist selbstverständlich möglich. (AGB der Akademie)
Rufen Sie sich dazu den Patienten auf und klicken dann in der 2. Menüzeile auf Rezepte.
Die zugebuchten Artikel werden aufgelistet.
Klicken Sie in der Artikelzeile auf Ändern.
Es wird Ihnen eine Eingabemaske zum zugebuchten Bestand angezeigt.
In den Feldern Charge und Verfall können Sie die Daten ergänzen und über Speichern den Vorgang abschließen.
Als betroffener Dateninhaber steht Ihnen eine schriftliche Auskunft über die bei uns von Ihnen gespeicherten Daten zu.
Sie können diese Auskunft per Fax, E-Mail, mündlich oder telefonisch anfordern.
Der Handelsverband Deutschland möchte, statt einer gesetzlichen Bezahlpflicht, die EU-Richtlinie mit einer von Geschäften freiwillig eingeführten Gebühr umsetzten.
Die Höhe der Gebühr kann jedes Geschäft selbst festlegen.
Für Sie in der Apotheke ist an der Datenkasse unter der Konfiguration ALT+D auf der Seite Rezept [ALT+F3] in der unteren Tabelle der Gebühren der neue Gebührentyp Verpackung gelistet.
Bei einem Rezeptverkauf müssen Sie die Verpackungsgebühr in einem Subtotal erfassen
Im Kassenabschluss wird der Umsatz der Verpackungsgebühr unter der Normal-Position geführt.Wählen Sie in der 3. Menüzeile Medikationsblatt.
Sie können nun den Zeitraum für die Medikationsblätter vorgeben.
Klicken Sie auf Drucken.
Es wird Ihnen eine Druckvorschau angezeigt.
Nun können Sie die Medikationsblätter als Datei speichern oder gesammelt ausdrucken.
Über Verkauf wählen Sie das Programm Faktura aus.
Hier öffnen Sie die Rechnungsverwaltung und stellen die Selektionskriterien entsprechend ein. Mit OK-F12 bestätigen Sie Ihre Eingaben.
Die gewünschte Rechnung wählen Sie mittels Pfeiltasten aus. Diese ist dann blau unterlegt.
Sie klicken Drucken - F9 an und wählen bei der Abfrage Rechnung aus.
Die Vorschau wird Ihnen angezeigt, wenn Sie das entsprechende Häkchen gesetzt haben.
Mit Abbrechen - Esc können Sie anschließenden Druck abbrechen.
Wird Ihnen keine Vorschau angezeigt wird, müssen Sie statt Drucken - F9 die Tastenkombination Strg + P wählen. Bei der Abfrage wählen Sie Rechnung aus.
Das Fenster für Druckeinstellungen öffnet sich.
Wenn Sie bei Vorschau und Einstellungen speichern ein Häkchen setzten, erhalten Sie immer die Vorschau vor dem Druck.
Möchten Sie nur eine einmalige Vorschau erhalten, so dürfen Sie bei Einstellungen speichern keinen Haken setzten.
Unsere Systemingenieure beraten Sie gerne und geben Ihnen im Bedarfsfall eine Empfehlung für ein renommiertes Elektro- und Netzwerkunternehmen in Ihrer Nähe.
Für tiefergehende Themen in der EDV-Systemumgebung und der Gebäude-Stromversorgung arbeitet PHARMATECHNIK mit bundesweit verfügbaren neutralen Gutachtern zusammen.
Sprechen Sie uns einfach http://www.pharmatechnik.de/d19ee3ba9546bbca/xt-supportformulardarauf an.
Wenn Sie einer Vereinbarung/Pauschale noch nicht beigetreten sind, können Sie trotzdem das Hilfsmittel abrechnen.
Dies liegt jedoch in Ihrer Verantwortung und kann zur Retaxation führen.
Es erscheint entsprechend folgende Abfrage: „Sie haben eine beitrittspflichtige Vereinbarung/Pauschale ausgewählt, die noch nicht bearbeitet wurde. Möchten Sie die ausgewählte Vereinbarung/Pauschale trotzdem abrechnen?“, die Sie mit JA beantworten.
Um sich in Zukunft die Abfrage zu ersparen, sollten Sie der entsprechenden Vereinbarung/Pauschale beitreten und dies anschließend in Ihrer Software hinterlegen.
Dabei gehen Sie wie folgt vor:
Über Sortiment gehen Sie das Programm A + V Hilfsmittelvertragsdatenbank.
F5 – Vereinbar./ Pauschalen öffnet das Bearbeitungsfenster für Vereinbarungen und Pauschalen.
Hier werden alle Vereinbarungen und Pauschalen der Kassen für A+V Artikel in Ihrem Kammerbezirk und bundesweit aufgelistet. Sie können über dieses Fenster Vereinbarungen/Pauschalen beitreten und austreten.
Standardmäßig ist der Filter Status auf Nicht beigetreten eingestellt und das Fenster ist leer, da noch kein Suchbegriff eingegeben wurde.
Geben Sie den Namen der Vereinbarung oder Teile der Vereinbarungsbezeichnung in das Suchfeld Vereinbarung ein. Bei alleiniger Eingabe des Platzhalters * zeigt das Programm standardmäßig alle Vereinbarungen, denen Sie noch nicht beigetreten sind.
Bestätigen Sie Ihre Sucheingabe mit ENTER.
Markieren Sie das entsprechende Kästchen der Vereinbarung/Pauschale in der ersten Spalte und sichern Ihre Änderung mit F1 Speichern.
Wenn Sie nicht über Strg + F6 Filter-Auswahl den Zeitraum der Anzeige der Abverkäufe temporär einstellen wollen, gehen Sie wie folgt vor:
Sie öffnen unter Beratung das Programm Gesundheitskarte und wählen den gewünschten Kunden aus. Sie können nun mit Alt + F12 die Einstellungen öffnen.
Es erscheint das Fenster Einstellungen für Gesundheitskarte u.a. mit folgender Abfrage: ‚Wie viele Monate zurück sollen die Abverkäufe angezeigt werden?'
Hier tragen Sie die Anzahl der gewünschten Monate ein und bestätigen Ihre Eingabe mit OK-F12.
Bitte beachten Sie, dass der Aufbau der Anzeige länger dauert, je mehr Monate aufgerufen werden müssen. Wir empfehlen daher, nicht mehr als 12 Monate einzustellen.
Folgende Punkte sind automatisch aktiv und sollten auch aktiviert sein:
- Bezeichnung der M2 auch als Namen für die M2s verwenden (neue Methode)
- Die Datenbank am Ende des Updates optimieren: Das Programm visualisiert den Updatestatus in Form eines Fortschrittsbalkens in den Farben von rot nach grün.
Sind 100% erreicht, wird Ihnen ein Protokoll angezeigt.
Dazu scrollen Sie an das Seitenende und klicken auf den grauen Pfeil unten links.
Somit gelangen Sie zurück ins Ausgangsfenster.
Wichtig:
Das ABDA-DB-Update kann ca. 20 Minuten dauern.
In dieser Zeit ist ein Arbeiten im Programm Blimus nicht möglich.
Unsere Empfehlung:
Starten Sie deshalb das ABDA-DB-Update z.B. zur Mittagspause oder wann immer Sie gerade nicht mit dem Programm Blimus arbeiten müssen.
Supporthotline (Technik und Anwendungsfragen, Fernwartung)
Montags bis Freitags 07:30 - 20:00 Uhr
Samstags 08:00 - 14:00 Uhr
Technischer Notdienst (telefonisch/Notfall-Fernwartung)
Samstags 14:00 - 20:00 Uhr
Sonntags und an bundesweit einheitlichen Feiertagen 08:00 - 20:00 Uhr
Termine vor Ort (Projektbesprechungen, Installation, Schulung, Service vor Ort
Kontakt zum PHARMATECHNIK Service & Support (für alle vorgenannten Themen, zu allen genannten Zeiten)
Tel.: +49 8151/5509 -295
Fax: +49 8151/5509 -296
Verbrauchsmaterialien können Sie einfach und bequem im PHARMATECHNIK Webshop bestellen.
Zu Seminaren und Schulungen können Sie sich hier informieren.
Die Gesamtübersicht über alle angebotenen Supportkanäle finden Sie hier.
Wir haben für Sie einen möglichen Aufbau einer Plausibilitätsprüfung zusammengestellt.
In den allgemeinen Kassenparametern könne Sie die Abfrage Rezeptdatum einstellen.
Dazu öffnen Sie im Kassenfenster über ALT+D die Konfiguration.
Hier wählen Sie den Reiter Allgemeine Parameter an.
Nun können Sie unter Abfrage Rezeptdatum zwischen Sonderfälle, Nie und Immer wählen.
Haben Sie Ihre individuelle Einstellung gewählt, speichern sie diese mit Speichern-F1 ab und starten das Kassenprogramm neu.
Haben Sie Immer aktiviert, erfolgt die Rezeptdatumsabfrage bei allen GKV-Rezepten direkt nach der Auswahl des Rezeptstatus. Die Prüfung auf Gültigkeit erfolgt sofort.
Mit Sonderfälle sind folgende Rezepte klassifiziert:
• BTM Rezept
• T-Rezept
• Rezept mit Isotretinoin für Frauen
Hier erfolgt die Abfrage bei GKV-und Privatrezepten.
Das Ausstellungsdatum wird nach der Eingabe des ersten Artikels abgefragt.
Nach Eingabe des Arzneimittels an der Kasse werden Sie aufgefordert, das Ausstellungsdatum des Rezeptes einzugeben. Sie bestätigen mit OK-F12 ihre Eingabe oder brechen mit Abbrechen-Esc noch vor Eingabe die Prüfung ab.
Zu beachten ist, dass die Abfrage nach dem Ausstellungsdatum bei Auflösung von Rezept fehlt/ Rückstellungen erfolgt, wenn bei der Erstellung kein, ein ungültiges oder abgelaufenes Datum eingegeben wurde.
Ist der Schalter Aktuelles Datum auf Rezept aktiv, bezieht sich die Prüfung der Rezeptgültigkeit auf das aktuelle Datum.
Ist der Schalter deaktiv, bezieht sich die Datumsprüfung auf den Zeitpunkt der Erstellung.
Denn nur so kann eine korrekte Verwurfsprüfung durch die Rechenzentren gewährleistet werden.
Den speziell hierfür definierten Index für die Service-Performance finden Sie hier.
Nachdem Sie für den Nachfolger einen Endzeitpunkt definiert und diese Medikationsänderung freigegeben haben, können Sie die ursprüngliche Medikation ändern.
Achten Sie darauf, dass für diese Medikation kein Ende festgelegt ist. Sie können nach Freigabe der Medikationsänderung wieder eine Nachfolge anlegen.
Sie haben einen neuen Mitarbeiter oder benötigen spezielle Schulungen in der Apotheke zu unserer Warenwirtschaft, rufen Sie uns im Support an und vereinbaren Sie einen individuellen Termin mit unseren Anwendungsberater/innen. Sie stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern für Schulungen und Trainings zur Seite.
Alle aufgeführten Leistungen finden Sie übersichtlich zusammengestellt in diesem Dokument.
Ihr Blisterzentrum stellt Ihnen diese Artikelkennzeichen in einer Datei zur Verfügung, die Sie in Blimus importieren können.
Je nach Art der Bereitstellung können Sie die Artikelkennzeichen in der Blimus-Artikelverwaltung über Import importieren.
Einige Blisterzentren stellen die Daten über eine URL (Online) bereit.
Wenn in den Stammdaten in Blimus eine Artikelaktualisierungs-URL des Blisterzentrums hinterlegt ist, klicken Sie nur noch auf jetzt Updaten, um die Artikeldaten zu importieren.
Sollen Fotos mit importiert werden, aktivieren Sie die Checkbox Fotos herunterladen
und geben die Anzahl der zu importierenden Fotos vor.
Bitte geben Sie keine zu große Anzahl vor, da der Artikelfoto-Import entsprechend lange dauern kann. Voreingestellt ist eine maximale Anzahl von 10 gleichzeitigen Foto-Downloads.
Wenn das Blisterzentrum keine Artikelaktualisierungs-URL zur Verfügung stellt, können Sie die Artikelkennzeichendatei auf der Internetseite des Blisterzentrums herunterladen oder Sie erhalten die Artikelkennzeichendatei per Email vom Blisterzentrum.
Speichern Sie die Artikeldatendatei auf dem Rechner und klicken anschließend in Blimus
über Artikelverwaltung und Import auf den Button durchsuchen.
Sie wählen die entsprechende Datei aus und klicken dann jetzt updaten an.
Ist Blimus an die PT-Warenwirtschaft (XT oder IXOS) angebunden, werden die Artikelkennzeichen ‚blisterfähig' und ‚im Automaten' automatisch zur Warenwirtschaft abgeglichen.
Bitte überprüfen Sie Ihren Sicherungskasten, ob evtl. eine Sicherung ausgelöst worden ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, kontrollieren Sie bitte die Stromversorgung der USV und schauen Sie bitte, ob evtl. ein Fremdgerät in eine Steckdosenleiste eingesteckt wurde. Entfernen Sie dieses wieder.