KassenSichV
und TSE

Mit PHARMATECHNIK auf der sicheren Seite!

Mit PHARMATECHNIK sind alle Kunden schon heute KassenSichV-konform, dabei ist die Lösung so implementiert, dass sich im Verkaufsprozess nichts ändern wird. Ihr PHARMATECHNIK Kassensystem ist für die Anbindung an die TSE bestens vorbereitet. Die TSE inkludiert dabei das Sicherheitsmodul zur unveränderbaren Protokollierung der Kassenvorgänge und besteht aus einem Speichermedium zur Speicherung der Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist.

Damit Sie sich nicht mit technischen Details befassen müssen und um eine reibungslose Umsetzung gewährleisten zu können, übernehmen wir die Umsetzung für Sie und werden mit Ihrem entsprechenden TSE-Paket auf Sie zukommen. Sie erhalten von PHARMATECHNIK alles Notwendige sowie die Installation und Erklärung vor Ort in Ihrer Apotheke. Vertrauen Sie auf uns – als größtes und inhabergeführtes Familienunternehmen am Markt.

Informationen zur KassenSichV

Am 01.01.2020 ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft getreten. Ab jetzt müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.


Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)


Die TSE ist die in der Kassensicherungsverordnung vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung und ist für die Erstellung der Signatur und für die Speicherung des Journals zuständig. Die TSE zeichnet jeden relevanten Vorgang im Aufzeichnungssystem auf. Die aufgezeichneten Daten werden kryptographisch signiert. Dank dieser Signaturen kann zu jedem Zeitpunkt festgestellt werden, dass die vorhandenen Daten nicht verändert wurden.

Die TSE besteht aus den folgenden Bestandteilen:

  • Sicherheitsmodul: Das Modul stellt sicher, dass Eingaben korrekt protokolliert und anschließend nicht mehr verändert werden können.
  • Speichermedium: Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen gespeichert.
  • Digitale Schnittstelle: Die einheitliche Schnittstelle gewährleistet die Bereitstellung der in der TSE gespeicherten Transaktionsdaten für das Finanzamt.

Die gute Nachricht: Sie müssen nichts weiter tun!
Ihre PHARMATECHNIK Software ist bereits heute KassenSichV-konform und somit bestens auf die Installation der TSE vorbereitet. PHARMATECHNIK wird bei allen IXOS und XT Kunden mit Ihrem TSE-Paket auf Sie zukommen und die TSE vor Ort installieren.


TSE-Lösungen anderer Anbieter können nicht an das IXOS und XT System angebunden werden.


Meldung des Kassensystems an das Finanzamt


Zukünftig müssen Steuerpflichtige ihr Kassensystem an die Finanzämter melden. Dem zuständigen Finanzamt sind u. a. die Art und Anzahl der im jeweiligen Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) mitzuteilen. Dies gilt auch wenn das Kassensystem noch keine TSE angebunden hat.

Am 06.11.2019 hat das Bundesfinanzministerium die Kassenanmeldung ausgesetzt, bis von den Finanzämtern einen elektronischen Weg gibt.

Sie müssen und können dazu aktuell nichts unternehmen. Sobald es ein Anmeldeverfahren gibt, kommt PHARMATECHNIK automatisch auf Sie zu und unterstützt Sie bei der Anmeldung.


Belegabgabepflicht


Am 01.01.2020 ist die Belegausgabepflicht in Kraft getreten. Der Kassenbon muss erzeugt und dem Kunden angeboten werden. Der Kunde ist nicht verpflichtet den Kassenbon anzunehmen noch zu archivieren. IXOS Kunden profitieren mit der App "Meine Apotheke" von den Vorteilen des digitalen Kassenbons. Das neue Feature ist die Digitallösung für die Belegübermittlung, die Ressourcen und Umwelt schont.

Erweiterte Angaben auf dem Kassenbon

Der Kassenbon wird sich ab 01.01.2020 im Aufbau verändern. Jeder Kassenbon wird länger werden, da generell 7-10 zusätzliche Druckzeilen mit technischen TSE-Informationen gedruckt werden müssen, sobald die TSE installiert wurde. Stehen keine Informationen der TSE zur Verfügung, wird ein entsprechender Hinweis gedruckt.


Kassennachschau


Ab 01.01.2020 ist neues standardisiertes Datenformat (DSFinV_K) für die Kassennachschau vorgeschrieben.

Durch die Standardisierung sollen folgende Ziele abgedeckt werden:

  • einheitliche Datenbereitstellung für die Außenprüfung sowie für Kassen-Nachschauen.
  • Ermöglichung der Auslagerung aller im jeweiligen System erfassten Daten in ein Archivsystem.
  • Ermöglichung einer vereinfachten Überprüfung der in die Finanzbuchhaltung übertragenen strukturierten Kassendaten.

PHARMATECHNIK hat den Export im neue Format (DSFinV-K) fristgerecht zum 01.01.2020 umgesetzt.

Information
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)


Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Die KassenSichV vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016.

Wann immer Barumsätze (mittels Cash, EC-Karte, Kreditkarte, Gutscheine) elektronisch erfasst werden, müssen diese Aufzeichnungen nach der KassenSichV gegen Manipulationen geschützt werden.

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.

Informieren Sie sich jetzt
Video: PHARMATECHNIK zur KassenSichV



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