Ab dem 01.01.2018 wird die Finanzverwaltung noch flexibler:
Ohne Ankündigung und auch außerhalb einer Betriebsprüfung dürfen Finanzbeamte dann eine Kassen-Nachschau vornehmen.
Ergänzende Informationen
Da uns vor dem Hintergrund neuer Regelungen und Vorgaben aus den Finanzbehörden immer wieder Anfragen unserer Kunden erreichen, hier noch ein paar weitere, hilfreiche Hinweise: