Die einfache, schnelle und effiziente Lösung zur Aktualisierung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans
Mit dem neuen Modul Mediplan.smart können Sie den Plan bei der Abgabe der Medikamente an den Patienten aktualisieren. Der Vorteil: Ihnen bieten sich dabei neue Möglichkeiten, über eine kompetente pharmakologische Beratung bestehende Kundenbindungen zu festigen bzw. weiter auszubauen.
mehr lesen Mediplan.smart
Mit Beginn des vierten Quartals 2016 wird die Ausstellung von Medikationsplänen für bestimmte Patientengruppen bundesweit Pflicht. Jeder Patient, der mindestens drei verordnete Arzneimittel einnimmt, hat dann einen gesetzlichen Anspruch auf die schriftliche Ausfertigung eines standardisierten Plans, in dem die entsprechenden Medikamente mit ihrem Hauptwirkstoff, ihrer Darreichungsform und -stärke aufgeführt werden. Grundlage dafür ist das Ende 2015 in Kraft getretenen sogenannten „E-Health-Gesetz“. Der Mediplan.smart ist optimal in die vorhandenen Verkaufs- und Beratungsprozesse integriert. Mediplan.smart unterstützt das pharmazeutische Personal dabei, sich auf Qualität der Beratungsleistung zu fokussieren. Die Softwaregestützte Verarbeitung bietet dabei gegenüber der handschriftlichen Methode klare Vorteile, insbesondere wenn es um die Zusammenführung relevanter Informationen geht. Die auf dem Medikationsplan enthaltenen Daten können eingescannt, mit weiteren Informationen aus der Apotheken EDV ergänzt und anschließend als aktualisierter Plan für den Patienten wieder ausgedruckt werden.
mehr lesen IXOS Medikationsmanagement
Der Einsatz des IXOS Medikationsmanagements bietet Apotheken eine Reihe weiterer Vorteile. So erleichtert es beispielsweise das Zusammenführen bereits vorhandener Informationen im Hinblick auf die Medikationsdaten und bietet eine vollständige Übersicht über den Verlauf der aktuellen Patientenmedikation. Die Geschwindigkeit, der mit Mediplan.smart ermöglichten elektronischen Datenverarbeitung, stellt sicher, dass Hinweise und Erläuterung ohne Zeitverlust in die Kundengespräche einbezogen werden können – zugunsten der Beratungsqualität des Apothekers.
