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Kassensicherungsverordnung zum 01. Januar 2020
Beschreibung
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Die Kassensicherungsverordnung wird ab 01. Januar 2020 wirksam. Nach einer Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen in allen elektronischen Kassen zertifizierte Speichermedien untergebracht werden. Diese zeichnen sämtliche Transaktionen auf und müssen bei Bedarf einem Prüfer des Finanzamtes übergeben werden.
Im Webinar zeigen wir Ihnen, wie PHARMATECHNIK die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung umsetzt. Referent/-in:
PTA/PKA aus dem Service Supportteam der Pharmatechnik GmbH & Co. KG
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